Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln
Nr. 99079001243000Kosten
- Gebühren für den Personalausweis
Gebühr: 27,60 EUR (Vorkasse: ja)
- Gebühren für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 43,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)
Ansprechpunkt
Zuständiges Standesamt.
Die Lebenspartner können die Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft (Eheschließung) bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden und einen Termin für die Abgabe der Erklärungen vereinbaren. Für die Umwandlung (Eheschließung) selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig.
Urheber
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