Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln
Nr. 99079001243000Erforderliche Unterlagen
- Wurde die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt der Eheanmeldung begründet, ist von den Lebenspartnern eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister vorzulegen.
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Neben dem Personenstand (Nachweis der bestehenden Lebenspartnerschaft durch öffentliche Urkunde) sind die
- Identität,
- die Staatsangehörigkeit,
- der Wohnsitz oder
- der gewöhnliche Aufenthalt und die Geschäftsfähigkeit nachzuweisen.
- Im Übrigen ist die Namensführung im Hinblick auf die Beurkundung im Eheregister zu prüfen.
Kosten
Für die Durchführung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe im Standesamt werden keine Gebühren erhoben.
Gebühren entstehen für die Ausstellung von Urkunden, bei der Durchführung der Umwandlung außerhalb der Öffnungszeiten und/oder außerhalb der Räumlichkeiten des Standesamtes sowie für namensrechtliche Erklärungen
Ansprechpunkt
Zuständiges Standesamt.
Die Lebenspartner können die Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft (Eheschließung) bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden und einen Termin für die Abgabe der Erklärungen vereinbaren. Für die Umwandlung (Eheschließung) selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig.