Reisepass beantragen
Nr. 99085001012000Am 1. November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Staaten den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt. Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (seit 1.November 2005 biometriefähiges Lichtbild und seit 1. November 2007 zwei Fingerabdrücke) gespeichert.
Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass ausgestellt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.
Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des Expresspasses.
Welche Unterlagen werden benötigt ?
Antragsteller muss persönlich anwesend sein- gültiger Reisepass oder Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass
- ggf. letzte Personenstandsurkunde (für Ledige: Geburtsurkunde; für Verheiratete, Geschiedene, Verwitwete: Heiratsurkunde aus der die Namensführung hervorgeht)
- aktuelles, biometrisches Passbild mit einem einfarbigen hellen Hintergrund
Termin Einwohnermeldeamt
Das Terminvergabesystem zur Beantragung von Dokumenten im Einwohnerwesen oder zur Abholung von Ausweisdokumenten erreichen Sie hier.
Hinweis: ausschließlich Digitale Lichtbilder
Hinweis: ausschließlich Digitale Lichtbilder
Es werden ab sofort ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung Hoheitlicher Dokumente (Personalausweise/Reisepässe) zugelassen.
Ein Aufnahmegerät steht im Norderstedter Rathaus zur Verfügung. Digitale Lichtbilder können zudem bei einem zertifizierten Fotografen erstellt werden.
Der Fotofixautomat (Fotodrucker) steht seit dem 24.02.2025 nicht mehr zur Verfügung. Für Führerscheinanträge müssen biometrische Bilder mitgebracht werden.
Digitale Fotos werden mit 6,00 Euro berechnet. Die Gebühr wird am Schalter per EC oder bar gezahlt. Der Fotoautomat ist ab einer Größe von 1,20 m nutzbar.
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
-
Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
- Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben
- Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
-
Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
- Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
-
bei Kindern unter 18 Jahren:
- Sie sind sorgeberechtigt.
-
Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Kosten
- Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: ja)
- Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren.
Gebühr: 32,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten
Gebühr: 22,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
Gebühr: 31,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.
Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse
Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: ja)
Frist
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn
- eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer in der Bundesruckerei beträgt bis zu 8 Wochen. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit noch länger dauern. Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) abholbereit vor.
- 2 Woche(n)
- Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium des Innern (BMI)