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Rattenbefall melden - Tipps zur Vermeidung von Rattenbefall

Nr. 99003018014000

Informationen zum  Thema Ratten – Vorbeugung, Vermeidung und Bekämpfung

Liebe Bürger, liebe Bürgerinnen, 

ein Rattenbefall ist ein ernst zu nehmendes Thema. Die Risiken, die damit verbunden sind, sind vielen nicht bewusst. Ratten in der Kanalisation sind allseits bekannt. Immer häufiger treffen wir diese Tiere jedoch auch auf den eigenen oder auf angrenzenden Grundstücken an. Als Bürger / Bürgerin können Sie dazu beitragen, die Population von Ratten zu verringern. 

Bitte zeigen Sie beim Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben umgehend an, wenn Sie Ratten im oberirdischen Bereich sehen oder einen Befall auf Ihrem Grundstück festgestellt haben. So ermöglichen Sie einen Überblick über das Rattenaufkommen im Stadtgebiet. Die Stadt Norderstedt als zuständige Behörde kann prüfen, ob weitergehende Maßnahmen zu veranlassen sind, z.B. eine Belegung der Kanalisation, Kontrollen in städtischen Grünanlagen, von Gewässern, Bachläufen oder im Straßenbegleitgrün. 

Grundsätzlich ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, sein Grundstück von Schädlingen wie Ratten frei zu halten. Sichere Indizien, dass sich Ratten auf dem Grundstück angesiedelt haben, sind Rattenlöcher und Rattenkot. Rattenlöcher sind relativ groß und können einen Durchmesser von zehn Zentimetern haben. Wenn Sie Ratten auf Ihrem Grundstück feststellen, sind unverzüglich Maßnahmen zu deren Bekämpfung einzuleiten. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und Verbreitung sowie zur Vernichtung tierischer Schädlinge (§ 17 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz – IfSG). 

Die Stadt Norderstedt kann Bürgern Hilfsmaßnahmen bei der Rattenbekämpfung auf Grundstücken mit privater Bebauung (Einzel- / Doppel- oder Reihenhaus) anbieten. Dieser Service beschränkt sich auf den Außenbereich eines privaten Grundstücks. Er wird nur dann angeboten, wenn die Eigentümer den Rattenbefall nicht selbst verursacht: zum Beispiel durch Müllablagerung, Tierhaltung verbunden mit unsachgemäßer Lagerung von Futtermitteln, Füttern von Wildtieren im Garten oder unsachgemäße Kompostierung. Daneben muss nachgewiesen werden, dass eigene und beauftragte Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben. 

Bei der Verwendung von Ködermittel aus dem Gartenfachhandel ist jeder zu einer sachgerechten Verwendung verpflichtet. Beim Ausbringen sind verschließbare Köderboxen zu verwenden, damit anderen Tieren und/oder Menschen kein Schaden zugefügt wird. Sollte es vorkommen, dass Ködermittel daneben liegen, sind diese unverzüglich zu entfernen. 

Jeder kann mithelfen eine übermäßige Population von Ratten im Stadtgebiet zu vermeiden. Durch folgende Maßnahmen können das Nahrungsangebot und die Unterschlupfmöglichkeiten für Ratten dauerhaft verringert werden: 

Gebäudesicherung:

Ratten kommen im Winter gerne in warme Räume. Um dies zu verhindern, sollten Kellertüren ohne Spalt schließen und Fenster bzw. Lüftungsschächte mit einem engmaschigen Gitter (Maschenweite nicht größer als 1,8 cm) versehen sein. Achten Sie auf plötzlich auftretende Feuchtigkeit im Keller oder im Garten; hier könnte ein Abwasserrohr undicht sein. Ratten oder Mäuse können sich selbst durch kleine Löcher von wenigen Zentimetern Durchmesser zwängen und so in Gebäude eindringen. Jalousien, Türen und Tore sollten durch dicht an die umgebende Wand anschließende Bürsten mit Borsten aus nicht biegbarem elastischem Material gesichert werden. Abfallrohre und Rohrleitungen sollten von außen (Manschetten) und innen (Rückstauklappen im Abwassersystem) gesichert werden. Toiletten können durch den Einbau von Toilettensicherungsklappen (bei Neubauten: Rückschlagklappen) gegen das Eindringen von Ratten durch das Entwässerungssystem gesichert werden. Durchtrittsstellen von Installationsrohren und Kabelkanälen im Gebäude sollten vollständig abgedichtet werden. Um keine Unterschlupfmöglichkeiten für Ratten zu bieten, sollten Keller, Schuppen und Höfe aufgeräumt sein und das Lagern von Müll in Kellerräumen vermieden werden. Toilette / Abwassersystem: Speisereste und sonstige Küchenabfälle dürfen nicht über die Toilette entsorgt werden. Außer einer Verstopfungsgefahr bieten sie den in der Kanalisation lebenden Ratten eine gute Nahrungsbasis. Die Tiere klettern aus der Kanalisation in die Abwasserrohre der Häuser und gelangen so unter Umständen in die Wohnungen. 

Sperrmüll:

Leere Lebensmittelkartons, Verpackungsmaterial oder Sperrmüll sollten nicht längere Zeit auf dem Grundstück oder am Straßenrand abgestellt werden. Schon nach wenigen Tagen können Ratten Kartons, alte Kühlschränke, Matratzen oder Schrankschubladen als Behausung nutzen. 

Müllcontainer / Mülltonnen:

Soweit Müllcontainer einen Flüssigkeitsablass besitzen, sollte dieser mit einer Schraube verschlossen werden, um Ratten den Zutritt über diesen Weg zu verwehren. Die Deckel der Container sollten geschlossen gehalten werden. Der ordnungsgemäße Zustand der Container sollte regelmäßig überprüft werden (z.B. Gummidichtungen). 

Biotonnen und Komposter

Häufig siedeln sich Ratten an Biotonnen und Kompostern an. Sie nagen sich von unten durch den Kunststoffboden und graben sich dann nach oben, um so an die frisch weggeworfenen Speisereste zu gelangen. Sinnvoll sind rattensichere Kompostbehälter oder eine Absicherung mit feinmaschigem Draht. Biotonnen und Komposter sollten deshalb regelmäßig auf Anzeichen für einen Rattenbefall überprüft werden. 

Komposthaufen:

Gekochte Essensreste und tierische Abfälle (Knochen, Fleisch, Eier...) ziehen durch ihren Geruch Nagetiere magisch an. Sie gehören nicht auf den Kompost! Auch das Verpacken in Zeitungspapier u.ä. ist keine Abhilfe. 

Lagerung der gelben Wertstoffsäcke:

Lebensmittel- oder Tiernahrungsreste in beseitigten Verpackungen im Gelben Sack locken Ratten an. Dies ist besonders dann gegeben, wenn die gelben Säcke in größerer Anzahl konzentriert z.B. bei Wohnanlagen oder in Tiefgaragen liegen. Die Zwischenlagerung der gelben Säcke sollte deshalb an für Ratten schlecht erreichbaren Plätzen erfolgen (z.B. verschlossene Räume). Gelbe Säcke sollten nicht über Nacht sondern erst am Morgen des Abholtages auf die Straße gestellt werden. Nutzen Sie ansonsten die so genannte „gelbe Tonne“ zur Entsorgung und achten Sie darauf, dass der Deckel immer fest verschlossen ist. 

Fütterungsstellen an Gewässern, öffentlichen Plätzen und auf privaten Grundstücken:

Die Fütterung von Enten, Schwänen, Vögeln oder Tauben durch Privatpersonen sollte unterbleiben. Es bleiben meist größere Mengen ungenutzten Futters zurück, die für Ratten eine gute Nahrungsquelle darstellen. 

Vogelfutter am Boden kann Ratten anlocken. Möchte man dies vermeiden, darf man kein Futter am Boden ausbringen und muss geeignete, für Ratten nicht erreichbare Auffangteller unter den Futtersäulen anbringen, zumindest aber Futterreste unter den Futtersäulen täglich beseitigen. Reicht das nicht aus, und leben die Ratten mutmaßlich vor allem von Vogelfutter, sollten die Fütterungen eingestellt werden.

Private Tierhaltung:

Futtermittel sollten immer unerreichbar für Ratten in dicht schließenden Behältnissen (z.B: Tonnen) aufbewahrt werden. Sonst besteht die Gefahr, dass diese sich z.B. unter Hundezwingern, in Entenställen, Hühnergehegen oder im Bereich von Pferdestallungen einnisten. Es sollte keine Bodenfütterung von Haus- oder Nutztieren erfolgen. Geeignet sind stattdessen Futternäpfe oder –schalen. Nach Sättigung der Haustiere sollten diese wieder entfernt werden. 

Bodendecker:

Niedrig wachsende Bodendecker sind zur Grundstücksbegrünung sehr beliebt. Sie werden aber auch von Ratten gerne als Schutz angenommen. Wenn auch noch Speisereste in ihnen entsorgt werden, finden Ratten oft genug Nahrung bei gleichzeitig guter Deckung unter den Bodendeckern. In Risikobereichen (z.B. neben Müllbehältern oder Futterstellen für Haustiere) sollte deshalb auf Bodendecker verzichtet werden. 

Wilde Mülldeponien:

Wilde Mülldeponien sind ein Anziehungspunkt für Ratten, da sie hier genügend Deckung und zum Teil auch Nahrung finden. Die Lagerung von Abfällen und Sperrmüll für längere Zeit sollte vermieden werden. Keller, Hof und Grundstück sollten regelmäßig „entrümmpelt“ werden, um den Ratten keine Nist- und Unterschlupfmöglichkeit zu geben. 

Gewässer:

Um einer Ansiedlung von Ratten vorzubeugen, empfiehlt es sich, auf oder am Grundstück verlaufende Gräben sauber zu halten. Ratten bewegen sich vor allem auf “Rattenstraßen”, die meist vom angrenzenden Gewässer in das Grundstück führen. Gefährdete Grundstücke sollten deshalb regelmäßig auf “Rattenstraßen” überprüft werden. 

Wenn Sie mehr zu dem Thema wissen wollen, gibt es das folgende Nachschlagewerk:

Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien - Antworten auf häufig gestellte Fragen

http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/antworten-auf-haeufig-gestellte-fragen-zu, s.a. https://www.umweltbundesamt.de/themen/ratten-maeusegifte-sicher-rechtskonform-einsetzen

(s.a. www.norderstedt.de – Bürgerservice „Ratten melden“)

 

Zuständigkeit

Amt für Ordnung und Bauaufsicht
Rathausallee 50
22846 Norderstedt 

Ansprechpartner/in

Frau Tanger
Fachbereich Allgemeine Ordnungsaufgaben
Raum 133

Telefon 040 - 535 95 111
Fax 040 - 535 95 637

E-Mail: ordnungsamt@norderstedt.de

Leistungsbeschreibung

Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können.

Ratten treten, wie andere Tiere auch, in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

Sollten Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es Folgendes zu beachten:

  • Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen, Schiffen und anderen Transportmitteln zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.
  • Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung.

Helfen Sie, die Anzahl der mit uns lebenden Ratten nachhaltig zu verringern, damit es gar nicht erst zu einem Rattenbefall kommt:

  • Halten Sie die Abfallbehälter fest verschlossen. Lassen Sie defekte Abfallbehälter reparieren oder austauschen.
  • Entsorgen Sie Müll ausschließlich in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter – niemals daneben.
    Lagern Sie die gelben Säcke bis zur regulären Abholung für Ratten unzugänglich.
  • Entsorgen Sie Speisereste in der Biotonne, nicht auf dem Kompost oder in der Toilette.
  • Lassen Sie keine für Haustiere oder Vögel vorgesehene Futterquelle unkontrolliert offen stehen.
  • Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf Hygiene und Sauberkeit. Verschließen Sie offene Stellen jeder Art (etwa Öffnungen zur Lüftung) in Erdbodennähe mit engmaschigen Gittern, damit Ratten nicht in die Gebäude gelangen können.
  • Füttern Sie keine Tiere in Parks, Grünanlagen oder auf öffentlichen Plätzen. Die stets zurückbleibenden Reste sind für Ratten ein gefundenes Fressen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für den/die Schädlingsbekämpfer/in beziehungsweise Kammerjäger/in trägt der Grundstückseigentümer.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 12, § 17 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen  (Infektionsschutzgesetz - IfSG).

Hinweis:
Gem. § 17 Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2 der Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und Bestimmungen von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGErmÜV) können die Kreise / die kreisfreien Städte entsprechende Verordnungen erlassen.

Was sollte ich noch wissen?

Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Hygienschädlingen, die Lebensmittel und / oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekt sind.

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