Vorläufigen Personalausweis beantragen

Nr. 99008001012002

Volltext

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel Reisepass, amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein) sowie einen Nachweis zur Richtigkeit der Schreibweise Ihres Namens (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.).

Aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild) (das Foto kann in Schwarzweiß oder Farbe vorliegen)

Ansprechpunkt

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

Hinweis: ausschließlich Digitale Lichtbilder 

Es werden ab sofort ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung Hoheitlicher Dokumente (Personalausweise/Reisepässe) zugelassen.

Ein Aufnahmegerät steht im Norderstedter Rathaus zur Verfügung. Digitale Lichtbilder können zudem bei einem zertifizierten Fotografen erstellt werden.
Der Fotofixautomat (Fotodrucker) steht seit dem 24.02.2025 nicht mehr zur Verfügung. Für Führerscheinanträge müssen biometrische Bilder mitgebracht werden.

Digitale Fotos werden mit 6,00 Euro berechnet. Die Gebühr wird am Schalter per EC oder bar gezahlt. Der Fotoautomat ist ab einer Größe von 1,20 m nutzbar.