Parkausweis für Bewohner/innen
Nr. 99108001000000Bewohnerparkausweise
Bitte nutzen Sie für die Beantragung Ihres Parkausweises folgenden Möglichkeiten:
Per Mail: Bitte senden Sie die o.g. erforderlichen Unterlagen als Scan oder Foto an die E-Mail-Adresse verkehrsaufsicht@norderstedt.de.
Per Post: Bitte senden Sie die o.g. erforderlichen Unterlagen als Kopie per Post an die unten genannte Adresse oder geben diese direkt an der Information im Rathaus ab.
Der Parkausweis und der dazugehörige Bescheid werden Ihnen zeitnah von der Verkehrsaufsicht zugesandt.
Im Bereich Garstedt (rund um das Herold-Center) sind aufgrund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden.
Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis, den Sie auf Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde erhalten können.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer seinen Hauptwohnsitz im Bereich Garstedt hat und dort tatsächlich wohnt. Jede Bewohnerin/ Jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Bei Kennzeichenänderung ist eine neue Parkkarte zu beantragen. Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
- im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien)
- „alter“ Parkausweis
Gebühren
- 20 € pro Ausweis (Gültigkeit für 1 Jahr ab Ausstellungsdatum)
Rechtsgrundlagen
- §§ 41, 42, 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 265
- Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO)
Downloads
Ansprechpunkt
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers / Ggf. Aufenthaltstitel mit dem Vermerk »Erwerbstätigkeit gestattet«, wenn Antragsteller*in nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt
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Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie: bei eingetragenen Unternehmen einen Registerauszug (z.B. Handelsregister, Genossenschaftsregister), bei nicht eingetragenen Unternehmen eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.