Lärmschutz

Nr. 99063022028000

Lärmschutz in Norderstedt

Um die Lärmbelastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm mit vergleichbaren Kriterien darstellen zu können, verpflichtet die EG-Umgebungslärmrichtlinie die Mitgliedsstaaten zur Aufstellung von Lärmkarten. Die Anforderungen und Aufstellungskriterien von Lärmkarten sind im §47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und in der 34. Bundes-Immissionsschutzverordnung (34. BImSchV) festgehalten. Anhand dieser Lärmkarten können Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet aufgezeigt werden.
Neu:
Die nach der 34. BImSchV nun anzuwendenden Berechnungsverfahren wurden am 5. Oktober 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind seit dem 31. Dezember 2021 verpflichtend anzuwenden. Diese lösen die bislang in Deutschland verwendeten vorläufigen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm ab. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zu den Ergebnissen der vorherigen Kartierungsrunden (vor allem bei der Anzahl lärmbetroffener Menschen) ist daher nicht mehr gegeben.

Auf der Grundlage von Lärmkarten werden im nächsten Schritt Lärmaktionspläne unter Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit aufgestellt. Bestandteil der Lärmaktionspläne sind konkrete Maßnahmen, die – insbesondere an Lärmschwerpunkten – zu einer Lärmminderung beitragen und Ruhige Gebiete vor einer zunehmenden Verlärmung schützen können.
Nach den europarechtlichen Vorgaben sollen Lärmaktionspläne alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.

Die Stadt Norderstedt hat 2008 den ersten Lärmaktionsplan aufgestellt, der seitdem dreimal fortgeschrieben wurde:

  • LAP 2008-2013 (Stufe 1)
  • LAP 2013-2018 (Runde 2)
  • LAP 2018-2023 (Runde 3)
  • LAP 2024-2029 (Runde 4)


Ausblick:

Der Lärmaktionsplan 2024-2029 (Runde 4) besitzt fünf Jahre Gültigkeit. Dieser Zeitraum dient zur Umsetzung von Maßnahmen. Außerdem sind rechtzeitig die neue Lärmkartierung zu beauftragen, die als Grundlage für den späteren Lärmaktionsplan dient. Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung sind die Lärmaktionspläne spätestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Strategische Lärmkarten

Strategische Lärmkarten 2022


Gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie und § 47 c Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutz­gesetzes wurde die Aktualisierung (Stand: 2022) der strategischen Lärmkartierung für die drei relevanten Lärmquellen (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr) durchgeführt. Wie auch die Jahre zuvor wurde erneut das Ingenieurbüro Lärmkontor GmbH aus Hamburg mit dieser Aufgabe beauftragt. Auch 2022 gilt der Straßenverkehr als maßgebende Lärmquelle.


Lärmkartierung zur 4. Runde der EU-Umgebungslärmrichtlinie - Bericht

Anlagen zur Lärmkartierung zur 4. Runde der EU-Umgebungslärmrichtlinie

Fluglärm LDEN 09/2023

Fluglärm LNight 09/2023


Das neue Geoportal Umgebungslärm auf dem DigitalenAtlasNord ermöglicht die interaktive Darstellung der Lärmkartierung 2022 für das gesamte Bundesland Schleswig-Holstein.


Hier können Sie sich informieren, wie laut es bei Ihnen ist:

https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaeramatlasgeoportal/index.html?lang=de#/ 

 

Mitwirkung der Öffentlichkeit

Die Beteiligung erfolgt durch eine öffentliche Auslegung des Planentwurfs im Rathaus und über die Website der Stadt im Zeitraum vom 06.05. bis zum 07.06.2024. Die Bürgerinnen und Bürger hatten in diesem Zeitraum die Möglichkeit, Fragen, Hinweise und Anmerkungen einzureichen. Am 21.05.2024 fand zusätzlich eine Bürgerveranstaltung in der Tribühne Norderstedt statt. Hier wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans vorgestellt und mit den Teilnehmenden diskutiert. Darüber hinaus erfolgte eine schriftliche Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Die Abwägungstabellen der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Beiräte befinden sich im Anhang des Berichtes.

Dokumentation Informationsveranstaltung 21.05.2024