Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen

Nr. 99012012023000

Flächennutzungsplan 2020

Spezielle Hinweise

Der derzeitig wirksame Flächennutzungsplan ist der FNP 2020  und stammt aus dem Jahre 2008. In den Flächennutzungsplan sind der Landschaftsplan (LP) und der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) integriert.Der Landschaftsplan leistet für das gesamte Stadtgebiet die planerische Aufbereitung der Belange von Natur und Landschaft sowie der naturverträglichen Naherholung, um in den FNP eingestellt, berücksichtigt und integriert zu werden.Der Verkehrsentwicklungsplan enthält Maßnahmen und Handlungskonzepte hinsichtlich des städtischen Verkehrssystems, welche durch die Stadtvertretung als Selbstbindung beschlossen werden.

Den aktuellen Flächennutzungsplan FNP 2020 inklusive Landschaftsplan und Verkehrsentwicklungsplan können Sie hier einsehen.

Der Flächennutzungsplan unterliegt laufenden Änderungen. Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, sich über die aktuellen im Verfahren befindlichen FNP-Änderungen der Stadt Norderstedt zu informieren: Bauleitpläne im Verfahren

Volltext

Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

Ein Flächennutzungsplan

  • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
  • hat keine rechtlich bindende Bedeutung. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wir jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll. 

Nutzungsmöglichkeiten sind

  • Wohnen,
  • Gewerbe,
  • Verkehr,
  • Infrastruktur,
  • Erholung oder
  • Natur und Umwelt.

Er besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der Planungsziele
  • verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
  • Legende zu den Karten sowie
  • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

Ansprechpunkt

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.
  • Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.
  • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
    • vor Ort bei der zuständigen Behörde,
    • elektronisch oder
    • schriftlich.

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Frist

Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.07.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Keine