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Fachbereich Brandschutzdienststelle

Die Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes (§23 Brandschutzgesetz) werden durch den Fachbereich 623 bzw. der Brandschutzdienststelle und nicht  durch den Kreis Segeberg wahrgenommen.  

Hauptaufgabe der Brandschutzdienststelle ist die Durchführung von Brandverhütungsschauen.

Brandverhütungsschau

Die Brandverhütungsschau nach § 23 (1) Brandschutzgesetz (BrSchG) ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes und dient der Bewertung baulicher Anlagen, ob diese so beschaffen sind, dass:

  • der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brand- und Explosionsgefahren) vorgebeugt bzw. verhindert wird,
  • bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist,
  • bei einem Brand wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Die Brandverhütungsschau wird  durchgeführt in baulichen Anlagen im Sinne der Landesbauordnung, die in besonderem Maße brand- und/oder explosionsgefährdet sind, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet werden kann oder die in das Denkmalbuch eingetragen sind, wenn das Landesamt für Denkmalpflege eine Brandverhütungsschau als erforderlich bezeichnet hat.

Weitere Aufgaben der Brandschutzdienststelle

  • Abstimmung von Planungsaufträgen für sicherheitstechnische Anlagen auf Grundlage technischer Regeln/Rechtsvorschriften
  • Beteiligung in bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren: brandschutztechnische Stellungnahmen bei Sonderbauten im Sinne des § 70 LBO S.-H. sowie vor Gewährung von Ausnahmen und Befreiungen im Sinne von § 76 LBO S.-H.
  • Beteiligung in brandschutztechnischen Belangen bei Genehmigungsverfahren z. B. Ordnungsamt und Verkehrsaufsicht
  • Beratung von Bauherren, Entwurfsverfassern und Fachplanern in Belangen des vorbeugenden Brandschutzes
  • Beratung anderer Dienststellen und Behörden in brandschutztechnischen Belangen
  • Unterstützung und Beratung der örtlichen Feuerwehr

Sprechzeiten

Die Brandschutzdienststelle bietet keine Sprechzeiten an. Wünschen Sie eine Beratung stimmen Sie bitte eine Beratungstermin mit uns ab.  Beratungstermine sind grundsätzlich kostenfrei.