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Bauleitpläne im Verfahren

Die folgenden Bebauungspläne, Änderungen zum Flächennutzungsplan und sonstige Satzungen sind im Beteiligungsverfahren:

 

Bebauungsplan Nr. 298 Norderstedt "Südlich Umspannwerk - Friedrichsgabe West"
Ortsteil: Friedrichsgabe
Gebiet: südlich Beim Umspannwerk, östlich Kohtla-Järve-Straße
Plan     Text     Begründung
weitere Dokumente:
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Personen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)


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Bebauungsplan Nr. 349 Norderstedt "Nördlich Friedrich-Ebert-Straße"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: nördlich Friedrich-Ebert-Straße, westlich Friedrichsgaber Weg, südlich Styhagen
Plan     Text     Begründung
weitere Dokumente:
1_17-Änderung des Flächennutzungsplans 2020 der Stadt Norderstedt, Beschluss vom 26_09_2023
2_Orientierende Untersuchung von Altlastenstandorten im Rahmen der Bauleitplanung in Norderstedt - B-Plan 349 Nördlich Friedrich-Ebert-Straße, Lübeck, 14_12_2022
3_Grünordnerischer Fachbeitrag zum B-Plan Nr 349 »Nördlich Friedrich-Ebert-Straße« der Stadt Norderstedt - Landschaftsplanung Jacob_Fichtner, Norderstedt, 12_12_2023
4_Amphibienbestandserfassung und Artenschutzuntersuchung für ein Kleingewässer am Bauhof der Stadt Norderstedt, Dipl.-Biol. Karsten Lutz, Hamburg, 10_01_2023
5_Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr 349 »nördlich Friedrich-Ebert-Straße« der Stadt Norderstedt, Lärmkontor GmbH, Hamburg, 05_12_2023
6_Geruchsimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr 349 der Stadt Norderstedt - Lairm Consult GmbH, Bargteheide, 04_12_2023
7_Staubimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr 349 der Stadt Norderstedt - Lairm Consult GmbH, Bargteheide, 04_12_2023
8_Baugrunduntersuchung - Nr 227072_7 in 22848 Norderstedt, Friedrich-Ebert-Straße 76 (Erweiterung Betriebshof) ERWATEC Arndt Ingenieurgesellschaft - Hamburg, 15_09_2022
9_Erweiterung des Betriebshofes der Stadt Norderstedt in der Friedrich-Ebert-Straße - Oberflächenentwässerung, Ingenieurbüro Sachs, Lübeck, 07_12_2023
10_Löschwasserauskunft zu B-Plan 349 Stadtwerke Norderstedt, 03_02_2023 [sic] 13_12_2023
11_Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein, vom 01_07_2022
12_Stellungnahme des Kreises Segeberg, Der Landrat - Fachdienst Kreisplanung, SG Abwasser, vom 18_08_2022
13_Stellungnahme des Kreises Segeberg, Der Landrat - Fachdienst Kreisplanung, SG Bodenschutz, vom 18_08_2022
14_Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Technischer Umweltschutz, vom 21_07_2022
15_Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - Technischer Umweltschutz, vom 08_08_2022
16_Stellungnahme des Kreises Segeberg, der Landrat - Fachdienst Wasser-Boden-Abfall (untere Bodenschutzbehörde), vom 02_02_2023
Abwägung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit - frühzeitige Beteiligung § 3 (1) BauGB
Abwägung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - frühzeitige Beteiligung § 4 (1) BauGB
Gebiet des Aufstellungsbeschlusses des BP349_Stand 04_11_2021
Lageplan der Ausgleichsfläche Nienwohlder Moor - Teilfläche Sülfeld
Lageplan der Ausgleichsfläche Schmalfeld
BP349-NO-OO-Bekanntmachung
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Personen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)


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Umweltinformationen für das gesamte Stadtgebiet


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Die folgenden Bebauungspläne, Änderungen zum Flächennutzungsplan und sonstige Satzungen sind im Verfahren:

Flächenntuzungsplan der Stadt Norderstedt (FNP 2020) 17. Änderung "Nördlich Friedrich-Ebert-Straße"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: nördlich Friedrich-Ebert-Straße, westlich Friedrichsgaber Weg, südlich Styhagen
Plan     Begründung


Bebauugsplan Nr. 8 Glashütte, 9.Änderung "Glashütte Markt zwischen Segeberger Chaussee und Mittelstraße"
Ortsteil: Glashütte
Gebiet: Östlich Busbahnhof Glashütte Markt, Südöstlich Segeberger Chaussee, Nordwestlich Mittelstraße
Plan     Begründung

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Umweltinformationen für das gesamte Stadtgebiet

Rahmenplan "Wohnbauflächen Mühlenweg-Harckesheyde"
Ortsteil: Harksheide
Gebiet: zwischen Schulweg im Westen und Gewerbegebiet Harkshörn im Osten, südlich Mühlenweg und nördlich Harckesheyde
Plan     Begründung
weitere Dokumente:
Ablauf des Verfahrens



Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung "Nettelkrögen"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: Zwischen Gutenbergring und Tarpenbek
Plan     Text     Begründung

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Bebauungsplan Nr. 257 A Norderstedt "Südlicher Scharpenmoorpark"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: nördlich Ohechaussee/westlich Schwarzer Weg/nördliche Grenze Flurstück 35/2/westliche Begrenzung durch Baustoffhandel und Regenrückhaltebecken
Plan    

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Bebauungsplan Nr. 270 A Norderstedt "Harckesstieg West"
Ortsteil: Harksheide
Gebiet: südlich Mühlenweg / westlich Harckesstieg / nördlich Harckesheyde / östlich Schulweg
Plan    
weitere Dokumente:
Veränderungssperre B 270A PLAN
Veränderungssperre B 270A TEXT


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Bebauungsplan Nr. 275 Norderstedt "Süderweiterung Sondergebiet Bau- und Gartenfachmarkt (ehem. B 216, 2. Änd. + Erg.)"
Ortsteil: Glashütte
Gebiet: Segeberger Chaussee
Plan     Text     Begründung
weitere Dokumente:
275-00 Lärmtechnische Untersuchung
275-00 Grünordnerischer Fachbeitrag
FNP2020-05 AbwägungTöB § 4(2)


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Bebauungsplan Nr. 290 Norderstedt "Südlich Moorweg"
Ortsteil: Harksheide
Gebiet: südlich Moorweg, westlich Flurstück 53/5, Flur 5, Harksheide, nördlich Flurstücke 42/147 und 68/17, Flur 5, Harksheide, östlich der Bebauung an der Falkenbergstraße
Plan     Begründung
weitere Dokumente:
B290-00-Konzept


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Bebauungsplan Nr. 310 Norderstedt "Erweiterung Gewerbegebiet Harkshörn - Am Industriestammgleis
Ortsteil: Harksheide
Gebiet: südlich Flurstück 246, Flur 2 Ha; westlich Flürstücke 25/15, 25/29, 25/44, Flur 2, Ha; nördlich Flurstücke 30/3, 30/2, 235, 233, 234, 205, 06, Flur 2, Ha und östlich 66/7, 6/12, 6/11, 6/29, Flur 2 Ha
Plan     Begründung

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Umweltinformationen für das gesamte Stadtgebiet

Bebauungsplan Nr. 319 Norderstedt "Quartier südlich Moorbektwiete / westlich Ulzburger Straße"
Ortsteil: Friedrichsgabe
Gebiet: westlich Ulzburger Straße, nördlich Flurstücke 451 und 24/15, Flur 05, Gemarkung Friedrichsgabe, östlich Bebauung Moorbektwiete 6 - 14 und Flurstücke 24/175, 24/183, 24/201, Flur 05, Gemarkung Friedrichsgabe, südlich Moorbektwiete
Plan     Begründung
weitere Dokumente:
Städtebauliches Konzept


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Bebauungsplan Nr. 320 Norderstedt "zwischen Ochsenzoller Straße und Achternfelde"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: Flurstücke 351/45, 45/1, 45/12, 45/13, 45/14, 45/15, 45/16, 45/20, 45/21 und 45/22, Flur 17, Gemarkung Garstedt sowie Abschnitte der Ochsenzoller Straße und Achternfelde
Plan     Text    

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Bebauungsplan Nr. 324 Norderstedt "Ulzburger Straße/südlich Rüsternweg"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: westlich der Ulzburger Straße, nördlich des bestehenden Rechenzentrums, östlich der U-Bahn-Trasse, südlich Rüsternweg
Plan     Begründung
weitere Dokumente:
B324-00-Übersichtsplan
B324-Kino-EG-OG-Ansicht


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Umweltinformationen für das gesamte Stadtgebiet

Bebauungsplan Nr. 327 Norderstedt "Ochsenzoll Ost"
 "Öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung am 05.06.2018 in der Grundschule Immenhorst, Glashütter Damm 53B, Beginn: 19 Uhr, Einlass: ab 18.30 Uhr"
Ortsteil: Harksheide
Gebiet: Östlich Schleswig-Holstein-Straße, nördlich Segeberger Chaussee, westlich Wilhelm-Busch-Platz und südlich Ebereschenweg
Plan     Begründung

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Umweltinformationen für das gesamte Stadtgebiet

Bebauungsplan Nr. 329, Südlich Harckesheyde / beidseitig Falkenbergstraße
Ortsteil: Harksheide
Gebiet: südlich Harckesheyde, westlich Industriestammgleis, nördlich Moorweg, Siedlung am Moorweg, Siedlung an der Kleekoppel und östlich Harckesheyde 96/96a
Plan     Text     Begründung

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Bebauungsplan Nr. 331 Norderstedt "Östlich Friedrichsgaber Weg und westlich Falkenkamp"
 "Öffentliche Informationsveranstaltung am 01.04.2019 um 19.00 Uhr im Plenarsaal im Rathaus Norderstedt, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, Einlass ab 18.30 Uhr"
Ortsteil: Friedrichsgabe
Gebiet: Nördlich der Bebauung an der Waldstraße, östlich des Friedrichsgaber Weges, südlich der Bebauung Habichtweg sowie Sperberstieg und westlich des Falkenkamps
Plan     Begründung
weitere Dokumente:
Städtebauliches_Konzept


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Umweltinformationen für das gesamte Stadtgebiet

Bebauungsplan Nr. 332 Norderstedt "Südlich Schleswiger Hagen"
Ortsteil: Friedrichsgabe
Gebiet: nördlich der Bebauung am Flensburger Hagen, östlich der AKN-Trasse auf der Höhe der Haltestelle Haslohfurth, südlich des Schleswiger Hagens und westlich der Bebauung an der Ulzburger Str. 711 bis 741 sowie Schleswiger Hagen
Plan     Text    
weitere Dokumente:
Städtebauliche Varianten


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Umweltinformationen für das gesamte Stadtgebiet

Bebauungsplan Nr. 337 Norderstedt "westlich Kohfurth, nördlich Stettiner Straße"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: Flurstücke 57/14, 57/22, 57/23, 57/24, 57/29/ und 57/32 , Flur 12 der Gemarkung Garstedt
Plan     Begründung

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Bebauungsplan Nr. 340 Norderstedt "Feuerwache Ochsenzoller Straße"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: Östlich Ochsenzoller Straße, südlich Kirchenstraße, nördlich Sportanlage Ochsenzoller Straße
Plan     Text    

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Bebauungsplan Nr. 342 Norderstedt "südlich Ochsenzoller Straße Abschnitt zwischen Krummer Weg und Tannenhofstraße"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: südlich Ochsenzoller Straße, westlich Krummer Weg, nördlich Tannenhofstraße, nördlich Tannenstieg
Plan     Text     Begründung

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Bebauungsplan Nr. 344 Norderstedt »Friedrichsgabe Mitte"
Ortsteil: Friedrichsgabe
Gebiet: südlich Quickborner Straße, westlich Ulzburger Straße, nördlich Erlengang in Verlängerung bis Ulzburger Straße 539 sowie östlich AKN-Trasse und Wegeverbindung zwischen Distelweg 31 und Erlengang 22

weitere Dokumente:
B344-NO-00 Geltungsbereich



Bebauungsplan Nr. 345, Schulzentrum Süd
Ortsteil: Glashütte
Gebiet: östlich Am Böhmerwald, südlich Op den Kamp, westlich Poppenbütteler Straße und nördlich Fasanenweg
Plan     Begründung
weitere Dokumente:
B345-NO-00 Wettbewerb


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Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, 5. Änderung »Sondergebiet-Bau-und Gartenfachmarkt, Baustoffhandel"
Ortsteil: Glashütte
Gebiet: östlich Segeberger Chaussee / südlich Hasenmoorweg / nördlich Hopfenweg
Plan     Begründung
weitere Dokumente:
FNP2020-05 AbwägungTöB § 4(2)



Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, 9. Änderung "Erweiterung Gewerbegebiet Harkshörn - Am Industriestammgleis"
Ortsteil: Harksheide
Gebiet: südlich Flurstück 25/5 und 66/3, Flur 2, Ha; nördlich 30/3, 30/2, 235, 233, 234, 205, 206, Flur 2, Ha und östlich 66/7, 6/12, Flur 2, Ha
Plan     Begründung

Umweltinformationen für das gesamte Stadtgebiet

Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt (FNP 2020), 16. Änderung "südlich und nördlich Kösliner Weg"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: nördlich und südlich Kösliner Weg, westlich Gewerbe an der Kohfurth, nörd- lich der Bebauung Garstedter Feldstraße, östlich Gewerbe am Kösliner Weg
Plan     Begründung
weitere Dokumente:
16_FNP_Änderung_Wassertechnischer Entwurf_Wiggenhorn-van den Hövel_210112
16 FNP_Änderung_Quartiersentwicklung Kösliner Weg_Pingel_180904
16 FNP_Änderung_Orientierende Untersuchung Boden-Grundwasser_Hanseatisches Umweltkontor_200921
16 FNP_Änderung_Mobilitatskonzept_KLW_210112
16 FNP_Änderung_Lärmtechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 341 Norderstedt_Bergnn-Ahnhaus_210322
16 FNP_Änderung_Landschaftsplanerische Untersuchung Norderstedt B341_Matzen_160221
16 FNP_Änderungen_Kontaminationsuntersuchungen_Beyer_091027
16 FNP_Änderung_Gutachterliche Stellungnahme Baumzustandsbericht_Zemke_190423
16 FNP_Änderung_Grundwasseruntersuchungen_SuH_1997
16 FNP_Änderung_Grundwasseruntersuchung_F11-Schaden_IGU_1998
16 FNP_Änderung_Energiekonzept Kösliner Weg_Weist Energieberater Architekt_210311
16 FNP_Änderung_Bodenluftuntersuchungen_SuH_1995
16 FNP-Änderung_Stellungnahme_Landrat
16 FNP_Änderung_Faunistische Bestandserfassung und Potentialeinschätzung mit Artenschutzuntersuchung_Lutz_190606
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Personen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB


Umweltinformationen für das gesamte Stadtgebiet

Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, 8. Änderung "Südlich Harkshörner Weg/Ulzburger Straße",
Ortsteil: Harksheide
Gebiet: östlich Ulzburger Straße, südlich Flurstück 860, westlich Flurstück 62/28, nördlich Flurstück 62/62 samtliche Flürstücke der Flur 03, Gemarkung Harksheide
Rechtskräftig seit: 19.02.2020
Plan     Begründung


Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt (FNP 2020), 14. Änderung "Westlich Kohfurth, nördlich Stettiner Straße"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: westlich und südwestlich Kohfuth, nördlich Stettiner Straße, östlich Gewerbegebiet Kösliner Weg
Plan     Begründung


Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt, 12. Änderung "Friedrichsgaber Weg/ Stettiner Straße"
Ortsteil: Garstedt
Gebiet: westlich Friedrichsgaber Weg, nördlich Flurstück 67/4, Flur 12, Gemarkung Garstedt, östlich Flurstück 72, Flur 12, Gemarkung Garstedt, südlich Flurstück 69/2, Flur 12, Gemarkung Garstedt
Plan     Begründung
weitere Dokumente:
FNP2020-12-StU
FNP2020-12-Stellungnahmen TÖB_geschwärzt
FNP2020-12-Tabelle Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
FNP2020-12-Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Personen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB


Umweltinformationen für das gesamte Stadtgebiet

 

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Rahmenpläne der Stadt Norderstedt

Als Bindeglied zwischen der relativ groben Maßstäblichkeit des Flächennutzungsplanes (Maßstab 1: 10 000) und dem katastergenauen Bebauungsplan ( M 1: 1000 ) besteht mit dem Städtebaulichen Rahmenplan ein Planungsinstrument, mit dem für größere Teilräume der Stadt ( z.B. Ortsteile, zusammenhängende Siedlungsgebiete) die städtebaulichen Zusammenhänge aufgezeigt werden und grundsätzliche planerische Zielsetzungen entwickelt werden.

Der städtebauliche Rahmenplan ist keiner Verfahrensvorschrift unterworfen (sogenanntes „informelles Planungsinstrument“). Aus ihm können in der Regel mit geringerem Aufwand Bebauungspläne entwickelt werden. Die informellen Pläne schaffen noch kein Baurecht, somit haben Rahmenpläne keine unmittelbaren Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger. Der Rahmenplan hat jedoch bindenden Charakter für das Verwaltungshandeln. Mit der Rahmenplanung ist beabsichtigt, die privaten und öffentlichen Belange frühzeitig zu integrieren, um eine zügige Umsetzung der beabsichtigten räumlichen Entwicklung zu gewährleisten.

Rechtliche und Nutzungshinweise:

Die auf dieser Seite im Internet dargestellten Planwerke dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Fachkundige Auskünfte und Beratung zu den Planwerken, zum aktuellen Stand der Planverfahren und zum Planungsrecht erhalten Sie direkt bei der Stadt Norderstedt (siehe Kontakt). Das Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr stellt die Daten mit der erforderlichen Sorgfalt bereit. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der überlassenen Daten wird nicht übernommen. Insofern besteht auch keine Haftung für unrichtige Angaben, Übertragungsfehler, Folgeschäden oder sonstige Schäden jeder Art. Die Daten dürfen nur für eigene, nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden. Veröffentlichungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstige Rechte ( insbesondere Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form etc.) verbleiben in jedem Fall bei der Stadt Norderstedt.

Rahmenplan Grüne Heyde

Rahmenplan GRÜNE HEYDE - „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“
Für das Gebiet: „Zwischen Schulweg im Westen und Gewerbegebiet Harkshörn im Osten, südlich Mühlenweg und nördlich Harckesheyde“ soll ein Rahmenplan der Stadt Norderstedt „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“ aufgestellt werden.

Das Plangebiet stellt eine stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Fläche dar, der als Verbin-dung vom ehemaligen Kleinsiedlungsgebiet Harkshörn im Norden zur verdichteten Bebauung südlich Harckesheyde eine besondere Bedeutung zukommt.

Es handelt sich hierbei um eine der letzten neuen großen Wohnbauflächen in Norderstedt.  
Aus diesem Grund wurde von Anfang an darauf Wert gelegt, diese Fläche qualitativ hoch-wertig zu entwickeln. Die Qualitäten sollen über ein Rahmenplanverfahren und darauf auf-bauend über ein Bauleitplanverfahren entwickelt werden.

Da es sich hier um ein besonderes Projekt handelt, spielt das Thema Nachhaltigkeit, wie auch in anderen Projekten, eine bedeutende Rolle (DGNB-Zertifizierung).

Das Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr wird daher das Thema Nachhaltigkeit auf eine für Norderstedt neue Weise angehen. Es soll für das Projekt eine DGNB-Zertifizierung für die Entwicklung eines neuen Stadtquartiers beantragt werden. Bei der DGNB-Zertifizierung handelt es sich um eine international anerkannte Auszeichnung.

Darüber hinaus wurde und wird der Rahmenplan mit intensiver Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit erarbeitet. So wurde eine sogenannte Perspektivenwerkstatt durchgeführt, an dessen Ende der illustrative Rahmenplan als Vision für die Entwicklung des neuen Stadtteils stand.(Link die Perspektivenwerkstatt)

Die Perspektivenwerkstatt

Die Perspektivenwerkstatt stellt eine besondere Form der Bürgerbeteiligung dar. Es handelt sich hierbei um ein kompaktes Verfahren, dass an einem verlängertem Wochenende stattfand.

Sie startete mit einer Informationsveranstaltung am Freitag, 13.11.2015, in der Informationen zur Perspektivenwerkstatt gegeben wurden und u. a. Beispiele zur nachhaltigen Siedlungsplanung gezeigt wurden. Diese Abendveranstaltung konnte genutzt werden, um sich im Vorfeld noch einmal zu informieren.

Die breite, öffentliche Beteiligung fand am Samstag, 14.11.2015, statt. In der Perspektivenwerkstatt wurden Probleme, Wünsche, Lösungen gesammelt und diskutiert. Im Anschluss wurde an Planungstischen unter anderem zu den Themen:
 
•    Verkehr und Mobilität
•    Freiraum
•    Baustruktur
•    Energie
•    Seniorenwohnen
•    Räume für Jugendliche
•    Nachhaltigkeit
 
gearbeitet.

Die Perspektivenwerkstatt war mit über 120 Bürgerinnen und Bürgern sehr gut besucht und es herrschte eine konstruktive positive Arbeitsstimmung vor. Die Begeisterung der Mitarbeitenden über diese Form der Bürgerbeteiligung war greifbar.

An den darauf folgenden Tagen arbeitete das Team aus externen Planern die Ergebnisse auf und verdichtet diese so, dass am Ende ein städtebauliches Konzept, die gemeinsam erarbeiteten Ziele darstellt.
 
•    Von Zadow International aus Schwielowsee für kooperative Planungsprozesse und die Moderation
•    Büro Machleidt aus Berlin für Stadtplanung
•    Büro John Thomson & Partners aus London für Beteiligung und Städtebau
•    Büro Sinai aus Berlin für Freiraumplanung
•    Büro performative Architektur aus Frankfurt für Nachhaltigkeit, Mobilität, Wasser und Energie
•    Büro Argus aus Hamburg für Mobilität
•    Herr Messerschmidt als Berater für die Zertifizierung der DGNB
 
Das Ergebnis der Perspektivenwerkstatt wurde gleich im Anschluss an diese Phase am Dienstag, 17.11.2015, der Öffentlichkeit in einer Veranstaltung präsentiert.
Am Donnerstag, 19.11.2015, wurden die Ergebnisse im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgestellt.

Perspektivenwerkstatt Ergebnispräsentation Designteil

Perspektivenwerkstatt Ergebnispräsentation Prozessteil

Am 27.02.2016 fand ein weiteres Bürgerforum "grüne heyde norderstedt" statt.

Es wurde ein Rückblick auf die Perspektivenwerkstatt gegeben und die Vertiefung einzelner Themen bis Februar 2016 vorgestellt. Anschließend wurden Planungstische am 27.02.2016 aufgebaut und alle interessierten Gruppen arbeiteten motiviert weiter.

Wer ist die DGNB?

Die DGNB - Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen e. V. - ist ein Verein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, nachhaltiges Bauen und das Betreiben einer nachhaltigen Umwelt zu fördern. „Ziel der DGNB ist es, die gebaute Umwelt zum Wohle aller so zu planen, zu betreiben und zu nutzen, dass die Interessen der nach uns kommenden Generationen nicht darunter leiden - dies so weit wie möglich ohne Einschränkung der Interessen der heu-tigen Generation.“ Die DGNB wurde 2007 von 16 Initiatoren unterschiedlicher Fachrichtungen der Bau- und Immobilienwirtschaft gegründet. Dem Verein gehören zurzeit weltweit 1.200 Mitglieder an.

Die Stadt Norderstedt ist der DGNB im Dezember 2019 beigetreten.

Was ist ein DGNB-Zertifikat?

Die DGNB bietet Zertifikate für Gebäude – Neubau und Bestand – und für Quartiere – Ge-werbequartiere, Industriestandorte und Stadtquartiere - an.
Das DGNB-Zertifikat bewertet Stadtquartiere, die Nachhaltigkeitskriterien in herausragender Weise erfüllen. Für das Projekt „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“ soll dieses Instrument genutzt werden, um in diesem besonderen Stadtquartier eine hohe städtebauliche Qualität auch im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung zu sichern.
Die Zertifizierung umfasst die 6 Themenfelder
 
•    Ökologie
•    Ökonomie
•    soziokulturelle und funktionale Aspekte
•    Technik
•    Prozesse und
•    Standort.
 
Die ersten 4 Themenfelder fließen gleichgewichtet in die Bewertung ein. Damit ist dieses System das einzige, das wirtschaftliche Aspekte beim nachhaltigen Bauen mit ökologischen Aspekten gleichsetzt. Die Systematik zur Bewertung wurde vom DGNB und dem Bundesmi-nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entwickelt. 

Wie erfolgt die Zertifizierung?

 
Die Zertifizierung eines Stadtquartieres erstreckt sich über 3 Phasen. Das ist dem ganzheitlichen Ansatz der DGNB geschuldet. So umfasst das Projekt die sogenannte Vorzertifizierung, das Zertifikat für Planung und Erschließung und das Zertifikat für die Gebäude.  
Das Vorzertifikat wird für die Konzepterstellung erteilt. Im Projekt „GRÜNE HEYDE“ würde es die Erarbeitung des Rahmenplans umfassen.  

Das Projekt „GRÜNE HEDE“ wurde im Dezember bei der DGNB als zu zertifizierendes Projekt angemeldet.

Das Zertifikat für Planung und Erschließung beinhaltet die Bauleitplanung und das Zertifikat für die Gebäude bewertet den Realisierungsteil.
Zur Erreichung dieser Ziele wurde ein externer Berater eingeschaltet, der die Verwaltung unterstützen soll.

Das Vorzertifikat in Platin

Bei der Entwicklung des Rahmenplanes Grünen Heyde wurde von Anfang an Wert daraufgelegt, hier ein nachhaltiges neues Quartier entstehen zu lassen. Ziel ist es ein städtebaulich qualitativ hochwertiges Quartier zu entwickeln, welches zukunftsfähig und resilient ist. Es soll ein Quartier entstehen, in welchem sich Bewohnerinnen und Bewohner zu Hause fühlen und mit dem sie sich identifizieren können.

Aus diesem Grund hat das Amt für Stadtentwicklung und Verkehr bereits sehr früh entschieden, dieses Projekt durch die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifizieren zu lassen. Hierbei betrachtet und bewertet die DGNB fünf Bereiche: Ökologie, Ökonomie, soziokulturelle und funktionale Aspekte, Technik und den Prozess.

Das Projekt startete bereits mit dem Aufstellungsbeschluss und dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung am 20.09.2012. Sehr schnell wurde jedoch klar, dass für ein so großes Quartier die Zielsetzung für die Entwicklung, nicht ohne die Einbindung aller Beteiligten und Interessierten erfolgen sollte. Daher wurde im Herbst 2014 die Perspektivenwerkstatt (Link die Perspektivenwerkstatt)durchgeführt, an dessen Ende, gemeinsam eine Vision für die Entwicklung der GRÜNE HEYDE erarbeitet war, die die Grundlage für die weitere Bearbeitung darstellte.

Es war von Anfang an wichtig, für die Bearbeitung dieser komplexen Fragestellungen, eine Projektstruktur zu entwickeln, die alle wichtigen Entscheider einbindet. So wurden nicht nur die verschiedenen Bereiche der Verwaltung eingebunden, sondern auch, soweit erforderlich, externe Behörden. Es wurden diverse Fachbüros beauftragt, um sich mit einzelnen Aspekten einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung zu beschäftigen, so wurde ein Wasserkonzept, ein Energiekonzept, ein Lärmgutachten oder eine Abfallentsorgungsstudie erstellt. Es wurden ein Mobilitätskonzept und ein grünplanerischer Fachbeitrag durch externe Büros erarbeitet und schlussendlich durch ein Planungsbüro in den städtebaulichen Entwurf integriert.

Eine besondere Bedeutung kam im Prozess der Einbindung und Beteiligung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zu. So wurden im Verfahren, in vielen kleineren Beschlüssen, die Zielsetzungen und Maßnahmen gemeinsam weiterentwickelt.

Eine weitere Herausforderung bei der Entwicklung der GRÜNEN HEYDE stellt hier die Eigentümerstruktur dar. Hier war und ist die Einbindung der Grundeigentümer in den Prozess eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung der GRÜNEN HEYDE.

Um trotz der vielfältigen Themen immer auch den Blick auf eine nachhaltige Siedlungsentwicklung zu lenken, wurde ebenfalls sehr früh ein Berater und Auditor durch den Fachbereich Planung beauftragt, diesen Prozess zu begleiten und zu unterstützen.

So entstand gemeinsam der städtebauliche Entwurf für die GRÜNE HEYDE. (Link Rahmenplan-Entwurf)

Schlussendlich wurde am 06.02.2020 der Entwurfsbeschluss zur GRÜNEN HEYDE gefasst. Auf dieser Grundlage wurde die GRÜNE HEYDE bei der DGNB zum Vorzertifikat eingereicht.

Die DGNB hat ihre Konformitätsprüfung abgeschlossen und uns mitgeteilt, dass die GRÜNE HEYDE das Vorzertifikat in Platin erreicht hat.

                                                                    

Das Verfahren

Die GRÜNE HEYDE soll in einem zweistufigen Verfahren entwickelt werden:

1.    Erarbeitung eines Rahmenplanes GRÜNE HEYDE - „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“ der die Visionen entwickelt und die Machbarkeit prüft  
2.    Bauleitplanung zur Schaffung von Baurechten
 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat in seiner Sitzung am 20.09.2012 den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung für den Rahmenplan „Wohnbauflächen Mühlenweg – Harckesheyde“ gefasst.
 
Der Rahmenplan definiert die grundsätzlichen Entwicklungsziele für das Plangebiet. Er trifft Aussagen
•    zur Erschließung
•    zur baulichen Struktur
•    zur Dichte
•    zum Grün
•    zur sozialen Infrastruktur und
•    zur Energieversorgung.

Auf Grundlage des Beschlusses wurde das Strukturkonzept in einer öffentlichen Veranstaltung allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Die Veranstaltung fand am 25.09.2014 statt, anschließend hingen die Pläne für die Dauer von 4 Wochen im Rathaus zu Jedermanns Einsicht aus. Die Veranstaltung war mit ca. 200 Bürgerinnen und Bürgern gut besucht und es wurde eine konstruktive Diskussion geführt.
 
Die Ergebnisse wurden aufbereitet und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in der Sitzung am 16.07.2015 zum Beschluss vorgelegt.  
In selbiger Sitzung wurde der Aufstellungsbeschluss angepasst und der Ausschuss hat die Durchführung eines besonderen Beteiligungsverfahrens, der Perspektivenwerkstatt(Link die Perspektivenwerkstatt), beschlossen. Diese fand vom 13.11.2015 bis 17.11.2015 statt. Aufbauend darauf wurde am 27.02.2016 ein Bürgerforum durchgeführt, in welchem einzelne Themen vertiefend betrachtet wurden.
 
Auf Grundlage des dort erarbeiteten sogenannten illustrativen Rahmenplanes wurden folgende Büros mit der Erarbeitung von Fachgutachten beauftragt:
 
Rahmenplanung - Büro Evers & Partner aus Hamburg

nachhaltiges Mobilitätskonzept - Büro SBI aus Hamburg

Natur und Freiraum - Landschaftsplanung Jacob | Fichtner PartGmbH aus Norderstedt

Wasserkonzept - Ingenieurbüro Kraft aus Berlin

Energiekonzept - Büro ee-concept aus Darmstadt

Abfallentsorgungsstudie - INFA – Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur- Management GmbH aus Ahlen

Baumgutachten - Büro Thomsen aus Norderstedt

Artenschutzpotenzialabschätzung - Herr Lutz – Biologe aus Hamburg

lärmtechnische Untersuchung - Ingenieurbüro Bergann Anhaus GmbH, Hamburg

Die ersten Ergebnisse der Fachgutachten wurden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgestellt und am 19.04.2018 bzw. 21.02.2019 wurden die Ergebnisse als die Grundlagen für die weitere Bearbeitung beschlossen. Hierbei handelte es sich um die ersten Ergebnisse zum Grün- und Freiraumkonzept, Mobilitätskonzept, Energiekonzept, Wasserkonzept und zur Abfallentsorgungsstudie.
Am 05.12.2019 wurde der Rahmenplan-Vorentwurf dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in erster Lesung vorgestellt. Am 06.02.2020 wurde durch den Ausschuss der Beschluss über den Entwurf gefasst und beschlossen, als erstes Gespräche mit den Grundeigentümern durchzuführen, um Ihnen den Entwurf des Rahmenplanes vorzustellen. Im Anschluss wird der Entwurf zum Rahmenplan der Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung vorgestellt.

Derzeit laufen die Grundeigentümergespräche noch.

Dokumente

Perspektivenwerkstatt Ergebnispräsentation DESIGNTEIL

Perspektivenwerkstatt Ergebnispräsentation PROZESSTEIL

Illustrativer Rahmenplan

Der Entwurf

Rahmenplan Sieben Eichen - Glashütter Damm

GEMEINSAM DAS BESTE ERREICHEN!

Das heute unbebaute und landwirtschaftlich genutzte Gebiet nördlich Glashütter Damm, westlich Jägerlauf und östlich Kreuzweg soll als Baugebiet entwickelt werden. Dazu wird ein Rahmenplan erarbeitet.

Dieses neue Baugebiet ist erforderlich, da weiterhin viele Menschen in unserer Stadt leben möchten und ein entsprechendes Angebot an Bauflächen fehlt. Bereits im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes für Norderstedt im Jahre 2008 wurde diese Fläche als geeignet für ein Baugebiet angesehen und dementsprechend ausgewiesen.

Die Stadt Norderstedt möchte die 2016 und 2017 angefangene frühzeitige Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern weiterführen, um Wünsche und Lösungen gemeinsam zu besprechen. Aus den im Rahmen der bisherigen drei Beteiligungsveranstaltungen zuletzt diskutierten Entwicklungsszenarien wurde ein Rahmenplanentwurf erarbeitet über den es nun zu reden gilt. Aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen erfolgt dies über eine Online-Beteiligung.

Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschlossene Rahmenplanentwurf wird in einer Videokonferenz allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Melden Sie sich bitte unter den angegebenen Kontaktdaten bei Herrn Helterhoff bis zum 21.03.2021 an. Per E-Mail werden Ihnen dann die Zugangsdaten zur Veranstaltung zugesendet.

Die Videokonferenz findet am Dienstag, den 23.03.2021 um 19:00 Uhr statt. Je nach Teilnehmerzahl können Fragen direkt gestellt werden.

Nach der Videokonferenz besteht die Möglichkeit Unterlagen einzusehen unter:


https://www.norderstedt.de/Aktuelles-und-Service/Aktuelles/Bürgerbeteiligungen/

Sollten Sie nicht über eine Möglichkeit zur Online- Teilnahme verfügen und es besteht ausdrücklicher Bedarf an einer Präsenzveranstaltung, wenden Sie sich bitte an Herrn Helterhoff unter den angegebenen Kontaktdaten

Bei Fragen steht Ihnen folgende Person als Ansprechpartner zur Verfügung:

Mario Helterhoff, Stadt Norderstedt, T. 040 53595-208,
E-mail: stadtplanung@norderstedt.de



Weiteres Vorgehen

Die Ergebnisse aller bisherigen Veranstaltungen sind in den Bearbeitungsprozess des Rahmenplanes eingeflossen.

Somit ist der Rahmenplanentwurf, der am 23.03.2021 öffentlich in einer Videokonferenz vorgestellt werden soll, das Ergebnis der bisherigen Veranstaltungen, deren Dokumentationen im Downloadbereich zur Verfügung stehen.

Nach der Veranstaltung besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Die Veranstaltung und die eingehenden Anregungen werden ebenfalls dokumentiert und veröffentlicht.

Im nächsten Verfahrensschritt ist der abschließende Beschluss des Rahmenplanes vorgesehen, so dass über Bebauungsplanverfahren konkrete Baurechte geschaffen werden können.

Rahmenplan-Harkshörner Weg 

Das Gebiet nördlich und südlich des Harkshörner Weges soll zu einem neuen Wohngebiet entwickelt werden.
Diese Absicht wurde bereits im Flächennutzungsplan der Stadt von 2008 vorbereitet.

Wir laden Sie daher herzlich ein, uns Ihre Ideen und Wünsche für eine neue Wohnbebauung und die im Quartier entstehenden Grünflächen mitzuteilen.

Auf dieser Homepage werden Sie über die bisherigen und zukünftigen Veranstaltungen, deren Inhalte und die weiteren zukünftigen Termine informiert.

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an Frau Stein unter der Telefonnummer 040/53595-203 wenden.

Bisherige Veranstaltungen:

Auftaktveranstaltung Mittwoch, 22.08.2018
RP-Harkshörner Weg Auswertungsbericht Auftaktveranstaltung 22.08.2018

Werkstatt Mittwoch, 27.06.2019

RP-Harkshörner Weg Auswertungsbericht Werkstatt 190627

RP-Harkshöner Weg - Plakat der städtebaulichen Variante 1

RP-Harkshöner Weg - Plakat der städtebaulichen Variante 2

RP-Harkshöner Weg - Plakat der städtebaulichen Variante 3

RP Harkhörner Weg Foto Variante 1 Ergebnisse Das gefällt

RP Harkhörner Weg Foto Variante 1 Das gefällt nicht

RP Harkhörner Weg Foto Variante 2 Das gefällt

RP Harkhörner Weg Foto Variante 2 Das gefällt 2

RP Harkhörner Weg Foto Variante 2 Das gefällt nicht

RP Harkhörner Weg Foto Variante 3 Das gefällt

RP Harkhörner Weg Foto Variante 3 Das gefällt nicht

Rahmenplan Norderstedt Mitte

zum Rahmenplan Norderstedt-Mitte und zum Erläuterungsbericht zum Rahmenplan Norderstedt-Mitte.

Rahmenplan Norderstedt-Mitte

Erläuterungsbericht zum Rahmenplan Norderstedt-Mitte

Rahmenplan Friedrichsgabe Nord

Rahmenplan Garstedter Dreieck

weitere Informationen


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