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Fachbereich 384 - Brandschutzdienststelle

Aufgaben:
Der Entstehung eines Gebäudebrandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorzubeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr zu schaffen (vorbeugender Brandschutz).

Unser Motto:
Mit Feuer und Flamme für den Brandschutz!

Die Brandschutzdienststelle der Stadt Norderstedt ist Teil der Feuerwehr Norderstedt und nimmt die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes wahr. Ziel unserer Arbeit ist es, Gefahren für Menschen, Tiere und Sachwerte frühzeitig zu erkennen und wirksame Maßnahmen zur Brandverhütung sicherzustellen.

Wir wirken insbesondere im Rahmen von Baugenehmigungs- und Genehmigungsverfahren mit, beraten die Bauaufsicht sowie andere Fachämter und geben brandschutztechnische Stellungnahmen ab. Darüber hinaus führen wir Brandverhütungsschauen durch und begleiten Sonderbauten sowie bestehende Gebäude mit erhöhten brandschutztechnischen Anforderungen.

Unsere Tätigkeit erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen landes- und bundesrechtlichen Vorschriften, technischen Baubestimmungen sowie einschlägiger Normen und Richtlinien. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in öffentlichen, gewerblichen und privaten Gebäuden im Stadtgebiet Norderstedt.

Brandschutzerziehung für Kitas und Schulklassen

Was muss ich tun wenn´s brennt? Wie wähle ich den Notruf? Wie entsteht ein Feuer? Und was macht die Feuerwehr eigentlich? Bei der Brandschutzerziehung geht es vor allem darum, Kindern das richtige Verhalten im Notfall zu erklären und die Arbeit der Feuerwehr näher zu bringen. Auch wir in Norderstedt besitzen ein eigenes Sachgebiet für das Thema Einsatzvorbereitung & Einsatzplanung, unter welches auch die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung fällt.

Brandschutzerziehung für Kitas und Schulklassen - Termine buchen

Melden Sie sich hier zu einer Brandschutzerziehung bei der Feuerwehr Norderstedt an...

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Feuerwehr Schließung

Als Feuerwehr muss man für jede Eventualität vorbereitet sein. Auch muss man für einen reibungslosen Einsatzablauf auf verschiedene Szenarien und Objekte im Stadtgebiet eingestellt sein. Dafür gibt es bei uns das Sachgebiet Einsatzplanung, Einsatzvorbereitung & BE/BA. Die Einsatzplanung & Einsatzvorbereitung beschäftigt sich mit allem, was mit Abläufen und Vorbereitungen in Bezug auf einen Feuerwehreinsatz zu tun hat. Dazu gehören unter anderem die Betreuung von Objekten mit automatischer Brandmeldeanlage oder auch die Erstellung von Feuerwehreinsatzplänen.

Feuerwehr Schließung

>>> ZUM FORMULAR <<<

In Norderstedt wird der gewaltfreie Zugang zu Grundstücken und Brandmeldeanlagen über eine zentrale Schließung geregelt. Das bedeutet, dass die Einsatzkräfte der Feuerwehr mit eigenen Schlüsseln ein Grundstück oder Gebäude betreten können, wenn dieses mit den entsprechenden Schlössern (Schließzylindern) ausgestattet worden ist.

Wann wird eine Feuerwehrschließung benötigt?
  • Für bauordnungsrechtlich notwendige Brandmeldeanlagen.
  • Für die Einsatzkräfte der Feuerwehr sind im Alarmfall der gewaltfreie Zugang und die Zufahrt zu allen Brandmeldeanlagen mit durch selbsttätige Löschanlagen geschützten Bereichen jederzeit sicherzustellen.
  • Für bauordnungsrechtlich notwendige Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen auf einem Privatgrundstück.
  • Für die Einsatzkräfte der Feuerwehr sind im Alarmfall der gewaltfreie Zugang und die Zufahrt zu den Feuerwehraufstellflächen jederzeit sicherzustellen.
  • Sperrpfosten, Sperrbalken, Schranken etc. im Bereich der Feuerwehrzufahrten sind mit Verschlüssen zu versehen, die sich mit dem Dreikant des Überflurhydrantenschlüssels nach DIN 3223 oder durch eine Feuerwehrschließung öffnen lassen.
  • Privatgrundstücke sind an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Verkehrsraum mit Hinweisschildern nach DIN 4066 - D1 - 210 x 594 (weißes Schild mit rotem Rand) mit der Aufschrift „Feuerwehrzufahrt, Halteverbot nach StVO“ zu kennzeichnen.

Online Formular Feuerwehrschließung

Online Freigabeantrag Feuerwehrschließung Stadt Norderstedt
 

Antragsteller



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Objektdaten

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Maximal 10 MB erlaubt


Maximal 10 MB erlaubt
 

Freigabe für folgende Schließung
Bezeichnung Anzahl Spezifikation
     
Kruse Umstellschloss (FSD)
     
Kruse Zylinder Mastiff (FSE)
     
Halbprofilzylinder
     
Halbprofilzylinder Sonstige
     
Doppelprofilzylinder
     
Hangschloss
     
Sonstige
     


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Kontakt

Herr Hadler
Sachgebietsleiter Vorbeugender Brandschutz


Herr Kleist
Fachbereich Brandschutzdienststelle

Brandverhütungsschau

Die Brandverhütungsschau nach § 23 (1) Brandschutzgesetz (BrSchG) ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes und dient der Bewertung baulicher Anlagen, ob diese so beschaffen sind, dass:

  • der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brand- und Explosionsgefahren) vorgebeugt bzw. verhindert wird,
  • bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist,
  • bei einem Brand wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Die Brandverhütungsschau wird  durchgeführt in baulichen Anlagen im Sinne der Landesbauordnung, die in besonderem Maße brand- und/oder explosionsgefährdet sind, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Personen gefährdet werden kann oder die in das Denkmalbuch eingetragen sind, wenn das Landesamt für Denkmalpflege eine Brandverhütungsschau als erforderlich bezeichnet hat.

Kontakt

Herr Morgenstern
Brandschutzdienststelle


Frau Radoch
Brandschutzdienststelle


Herr David
Brandschutzdienststelle


Herr Hadler
Sachgebietsleiter Vorbeugender Brandschutz

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne dienen der schnellen Orientierung der Einsatzkräfte im Brand- und Gefahrenfall. Sie stellen objektspezifische Informationen bereit und unterstützen die Feuerwehr bei der sicheren und effektiven Einsatzdurchführung.

Für bestimmte bauliche Anlagen und Nutzungen ist die Erstellung von Feuerwehrplänen erforderlich. Die Notwendigkeit ergibt sich insbesondere aus dem Bauordnungsrecht, Sonderbauvorschriften, Auflagen aus Baugenehmigungen oder brandschutztechnischen Stellungnahmen.

Feuerwehrpläne sind objektbezogen zu erstellen, fortzuschreiben und stets aktuell zu halten. Änderungen an baulichen Anlagen, Nutzungen oder brandschutztechnischen Einrichtungen sind unverzüglich einzuarbeiten.

Anforderungen

  • Feuerwehrpläne sind gemäß DIN 14095 in der jeweils gültigen Fassung zu erstellen.
  • Zusätzlich sind die örtlichen Vorgaben der Brandschutzdienststelle der Stadt Norderstedt zu beachten. Die Vorgaben sind im Merkblatt zu finden.
  • Die Abstimmung der Feuerwehrpläne erfolgt vor der endgültigen Fertigstellung mit der Brandschutzdienststelle

Bitte beachten Sie, dass Beratungsleistungen für Privatpersonen und Unternehmen gemäß der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Norderstedt kostenpflichtig sind.

Kontakt

Frau Freytag
Brandschutzdienststelle

Sprechzeiten

Die Brandschutzdienststelle bietet keine festen Sprechzeiten an.
Sofern eine Beratung gewünscht wird, ist hierfür vorab ein individueller Beratungstermin mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.

Beratungsleistungen im vorbeugenden Brandschutz für Privatpersonen und Unternehmen sind gemäß der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Norderstedt vom 10.11.2020 in der zuletzt geänderten Fassung vom 28.10.2025 kostenpflichtig.

Kontakt

Frau Freytag
Brandschutzdienststelle