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Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung

Nr. 99012038234000

Benötigte Unterlagen

Beim Verkauf von Grundstücken hat die Stadt Norderstedt unter Umständen ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Zur Abwicklung des Kaufvertrages wird deshalb eine Bescheinigung der Stadt über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des Vorkaufrechtes benötigt.
 
Um eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung zu beantragen, sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. schriftlicher, formloser Antrag
  2. gegebenenfalls Vollmacht der Vertragsparteien
  3. Ablichtung des Kaufvertrages 
    [zumindest die Angabe aller Daten zu Vertrag (Datum des Vertrages,amtierender Notar und Urkundenrolle) und Grundstück (katasteramtliche Bezeichnung, Belegenheit, Grundbuch und Grundbuchblattnummer) sowie den Vertragsparteien (Name, Anschrift und wer ist Kostenschuldner)] 

Die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung wird in der Regel vom Notar beantragt, der den Kaufvertrag beurkundet hat, da erst nach Abschluss des Kaufvertrages eine Erklärung abgegeben werden kann.

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