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Mitwirkung der Öffentlichkeit

 

Norderstedts hat am 28.04.2004 eine intensive Mitwirkung der Öffentlichkeit [PDF 4,1 MB] an der Lärmminderungsplanung begonnen.

 

Über ein Jahr lang wirkten damals insgesamt rund 150 Menschen in 4 Arbeitsgruppen an der Analyse bestehender Probleme mit, um sich danach sehr konstruktiv an der Ausarbeitung von konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete zu beteiligen.

Einige Mitglieder dieser Arbeitsgruppen haben beschlossen, ihre Arbeit fortzusetzen, um den weiteren Prozess zur Umsetzung des Lärmaktionsplanes aus Sicht der Öffentlichkeit zu begleiten. Sie treten seitdem als Interessengemeinschaft Lebenswertes Norderstedt auf.Das Norderstedter Mitwirkungsverfahren stößt bis heute auf großes Interesse in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus ist Norderstedt immer wieder in Forschungsvorhaben als good practice-Beispiel vorgestellt und zur Nachahmung empfohlen worden. Als ein Beispiel dafür kann der Forschungsbericht für das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dienen. Die Vorschläge der Öffentlichkeit zur Lärmminderung wurden auf ihre Umsetzbarkeit hin durch die Verwaltung und die beauftragten Gutachter geprüft, durch Vorschläge aus der Verwaltung und den beteiligten Akteuren ergänzt und so weit wie möglich in das Maßnahmenprogramm für die nächsten fünf Jahre übernommen. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde anschließend in einem förmlichen Beteiligungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit auf seine Rechtssicherheit überprüft. Dazu lag der von den politischen Gremien am 18. und 19. September 2013 freigegebene Entwurf im Zeitraum vom 4. November 2013 bis 4. Dezember 2013 im Norderstedter Rathaus öffentlich aus und konnte auch im Internet eingesehen werden. Am 13.11.2013 wurde zusätzlich eine öffentliche Informationsveranstaltung im Norderstedter Rathaus durchgeführt, um allen Interessierten den Verfahrensstand und die Randbedingungen für das förmliche Beteiligungsverfahren zu erläutern. Daran nahmen ca. 40 Personen teil. Schriftliche Einwände konnten dann noch bis zum 18. Dezember 2013 bei der Stadtverwaltung Norderstedt eingereicht werden.Von den Behörden und den anderen Trägern öffentlicher Belange gingen 12 umfangreiche Stellungnahmen mit konkreten Anregungen ein, aus der Öffentlichkeit hatten sich 18 Personen geäußert - teilweise sehr umfänglich. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der anderen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurden tabellarisch mit Abwägungsvorschlägen der Verwaltung aufbereitet und dem Umweltausschuss am 20.05.2015 sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 21.05.2015 zur Vorberatung vorgelegt und von der Stadtvertretung am 09.06.2015 beschlossen. Nach der Beschlussfassung wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes entsprechend überarbeitet und angepasst. Darauf aufbauend wurde die Betroffenenanalyse ohne und mit den geplanten Maßnahmen der Lärmminderungsplanung bis 2018 für den Straßenverkehr und die Kosten-Nutzen-Analyse erstellt. Es ist vorgesehen, dass die Stadtvertretung den nun vorliegenden LAP 2013 – 2016 mit Stand vom 21.04.2016 in ihrer Sitzung am 7.06.2016 beschließt.