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Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen für Arbeits- und Baustellen beantragen

Nr. 99108012005003

Arbeitsstellen (Baustellen) im Straßenverkehr

Bitte bei der Beantragung beachten:
Die RSA 21 ist ab dem 15.02.2022 anzuwenden

Wissenswertes

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes oder eines Krans) müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer - Bauunternehmer - von der Straßenverkehrsbehörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Voraussetzungen

Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Unternehmer - Bauunternehmer - und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung. Privatpersonen sind nicht berechtigt einen Antrag auf Anordnung einer Verkehrssicherungsmaßnahme zu stellen.

Antragsteller sind gemäß der RSA 21 verpflichtet, einen Verantwortlichen für die Baumaßnahme zu benennen, welcher jederzeit Zugriff auf die Arbeitsstelle hat, über ausreichend Entscheidungsvollmacht verfügt sowie der deutschen Sprache mächtig ist.

Die erforderlichen Fachkenntnisse nach dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS) müssen schriftlich nachgewiesen werden.

Verfahrensablauf

Der Unternehmer - Bauunternehmer - hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen. Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • schriftlicher Nachweis über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell angefertigt)
  • gegebenenfalls Umleitungsplan

Für eine Arbeitsstelle mit mobiler Lichtsignalanlage benötigen Sie zusätzlich:

  • Signallageplan
  • Zwischenzeitenmatrix
  • verkehrstechnische Unterlagen

Gebühren

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro an.

Die Gebühren werden nach Aufwand im Einzelfall berechnet. Genauere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Fristen

Der schriftliche Antrag ist mindestens

  • 2 Wochen
  • 4 Wochen (bei längerfristigen Baumaßnahmen und Baumaßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen)

vor Beginn der Bauarbeiten bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 44, 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 261
  • Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21)
  • Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO)

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