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Grundstücke

Die Fläche des Stadtgebietes beträgt insgesamt 5.810 ha. Sie ist durch die Zusammenlegung der Ursprungsgemeinden 1970 entstanden. Die Flächen dieser Gemeinden betrug dabei von Friedrichsgabe 979 ha, Garstedt 2.301 ha, Glashütte 1.225 ha und Harksheide 1.305 ha.
Von der Gesamtfläche befinden sich 802 ha im Eigentum der Stadt Norderstedt was 13,8 % entspricht.

Das Stadtgebiet teilt sich auf in 1.100 ha Wohnbauflächen (18,9 %), 450 ha öffentliche Straßen, Wege und Plätze (7,8 %), 100 ha öffentliche Einrichtungen (1,7 %), 300 ha öffentliche Grünflächen (5,2 %), 450 ha reine Gewerbeflächen (7,8 %), 2.280 ha Landwirtschaft (39,2 %), 580 ha Wald (10,0 %) und 550 ha sonstige Flächen (9,4 %).

Die Stadt Norderstedt hat eine Ausdehnung von 12,2 km in Nord-Süd-Richtung und 9,0 km in Ost-West-Richtung.


Informationen zu Bodenrichtwerten
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Segeberg gibt jährlich Bodenrichtwerte für baureifes Land bekannt. Für den Bereich der Stadt Norderstedt liegen Werte vor.
Weitere Informationen erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in Bad Segeberg.

Informationen zur Reform der Grundsteuer

Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten und neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet.

Die Bewertung erfolgt durch die jeweils zuständigen Finanzämter, bei denen auch die Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts einzureichen sind.

Nähere Informationen zur Grundsteuerreform u.a. ab und bis wann diese Erklärungen in welcher Form abzugeben und welche Angaben erforderlich sind, finden Sie bitte auf den Internetseiten des Landes Schleswig-Holstein


www.schleswig-holstein.de/grundsteuer

und des Bundesministeriums für Finanzen

www.bundesfinanzministerium.de/grundsteuer

 

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