Gleichstellungsstelle
informieren - beraten - handeln
Für Frauen/Mädchen und Männer/Jungen aus Norderstedt sowie für Kolleginnen und Kollegen der Stadt Norderstedt sind wir erste Ansprechpartnerinnen zu allen Fragen rund um Gleichberechtigung und Vereinbarkeit von Familienzeit und Berufstätigkeit.
Wir arbeiten eng mit Beratungsstellen, Institutionen und Organisationen in Norderstedt, im Kreis Segeberg und im Land Schleswig-Holstein zusammen. Bereits seit 1988 existiert das Frauennetzwerk Norderstedt mit 9 Einrichtungen und Institutionen, das durch die Gleichstellungsstelle koordiniert wird, und vertrauensvoll zusammen arbeitet.
Wir bieten Ihnen Information, erste Orientierung sowie individuelle vertrauliche Beratung, zu gleichstellungsrelevanten Themen an.
Wir können lediglich eine systemische Erstberatung leisten. Bei Bedarf vermitteln wir gegebenenfalls den Kontakt zu der auf Ihre Situation spezialisierten Beratungsstelle.
Unsere Beratung ersetzt keine rechtliche Beratung. Wenn Sie eine individuelle Beratung wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Aktuelles der Gleichstellungsstelle
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Tätigkeitsfelder als Gleichstellungsbeauftragte
Das Gleichstellungsgesetz SH sieht eine Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten bereits im Vorfeld zu allen personellen, organisatorischen und strukturellen Maßnahmen der Stadtverwaltung vor.
Zu folgenden Themenbereichen, die gleichstellungsrelevant sind.
Wie zum Beispiel:
- Gleichstellung von Frauen und Männern
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf Arbeit in Teilzeit
- Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
- Schutz vor Diskriminierung und häuslicher Gewalt
- Berufliche Förderung und zur Beseitigung von Benachteiligung
Die Gleichstellungsbeauftragte initiiert Angebote zu aktuellen Themen. Sie macht auf Probleme oder Benachteiligungen von Menschen aufmerksam, z. B. durch Veröffentlichungen, Veranstaltungen, Ausstellungen und andere Angebote zum Internationalen Frauentag, zum Equal Pay Day, zum Girls´ Day / Boys´ Day oder zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen.
Sie arbeitet daran, Rollenklischees aufzulösen, besonders auf beruflicher Ebene.
Warum soll ein Mädchen nicht Mechatronikerin werden, und warum soll ein Junge nicht in die Altenpflege gehen - wenn sie es möchten?
Gesetzliche Grundlagen
Die Gleichstellungsbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und in ihrer Funktion weisungsfrei. Sie ist unmittelbar der Dienststellenleitung (der Oberbürgermeisterin) zugeordnet.
Gesetzliche Grundlagen unserer Arbeit: • Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ • Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein § 2 Abs. 3 (Auszug) „Zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Mann und Frau haben die Gemeinden mit eigener Verwaltung Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. • Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz - GstG)
VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF
Aufgrund der gestiegenen Erwerbsbeteiligung von Frauen stehen in der heutigen Zeit viele Familien vor der Frage, wie sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf organisieren können, um den Bedürfnissen aller Familienmitglieder gerecht zu werden.
Neben den alltäglichen Schwierigkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Problematik auch aus der Perspektive des Lebensverlaufs zu berücksichtigen. Hier ist zunächst die Phase der Familiengründung bedeutend, die häufig parallel zur beruflichen Orientierung stattfindet. Elternschaft und Berufseinstieg müssen vereinbart werden, wie auch die berufliche Weiterentwicklung.
Wir bieten Beratungen und / oder Informationsveranstaltungen ebenso zu den unten genannten Punkten an:
• Elterngeld/ Elternzeit und Mutterschutz (gerne bieten wir Ihnen erste Informationen und senden Ihnen Infomaterial zu, für eine ausführliche persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an pro familia)
• Pflege von Angehörigen
• Beruflicher Wiedereinstieg/ berufliche Perspektiven - Frau und Beruf
• Mini-Job und Einkommen
• Existenzgründung
Gerne vermitteln wir Sie auch an entsprechende Facheinrichtungen.
SOZIALE SICHERUNG VON FRAUEN/ALLEINERZIEHENDE
Trennung / Scheidung
Eine Trennung stellt alle Betroffenen vor Herausforderungen. Dabei fällt nicht nur eine ganze Reihe an rechtlichen und organisatorischen Änderungen an.
Um negative wirtschaftliche und persönliche Konsequenzen durch eine Trennung zu vermeiden, ist es unbedingt notwendig, dass sich Eheleute über ihre persönliche Situation beraten lassen.
Private Altersvorsorge
Wir arbeiten hierzu eng mit der Verbraucherzentrale Norderstedt zusammen und bieten entsprechendes Informationsmaterial an.
Fachbezogene Auskünfte erhalten Sie über die Verbraucherzentrale Norderstedt
GEWALTPRÄVENTION UND -BEKÄMPFUNG
Häusliche Gewalt ist absolut keine Privatangelegenheit. Einmischen hilft. Für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen ist es schlimm, wenn Menschen in ihrer Umgebung etwas mitbekommen, aber Augen und Ohren verschließen und nichts tun. Ein kleiner Anstoß kann dabei tatsächlich große Wirkung haben.
Die Gleichstellungsstelle kooperiert mit Facheinrichtungen und bietet Hilfestellungen an bei:
- Häuslicher Gewalt
- Sexueller Belästigung (am Arbeitsplatz)
- Stalking
- Gewaltfreie Kommunikation
Bei häuslicher Gewalt oder Verdacht darauf:
Polizei-Notruf: 110
www.frauenberatungsstelle-norderstedt.de
www.diakonie-hhsh.de/frauenhaus-norderstedt
www.Hilfetelefon.de
POLITISCHE PARTIZIPATION VON FRAUEN
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist in der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht im Grundgesetz verankert (GG, Art. 3 (2)). Gute Politik braucht die Erfahrungen, das Wissen und die Kompetenzen von Frauen und Männern.
Besonders Frauen müssen in ihrer Wirkung in der Politik unterstützt und gefördert werden, um die paritätische Besetzung politischer Gremien und besonders der Aufsichtsräte zu gewährleisten.
Paritätische Gremienbesetzung gem. § 15 GstG als Ziel Die geschlechterparitätische Besetzung von Gremien ist ein elementares Ziel der Gleichstellungsarbeit in den Kommunen. §15 GstG regelt, dass „Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden.“ Dies bezieht sich auf die Listen, und das Thema fand bei den Kommunalwahlen 2018 eine starke Präsenz in der Öffentlichkeit, nicht zuletzt aufgrund des entsprechenden Urteils des OVG Schleswig im Dezember 2017. Hauptamtliche Kommunale Gleichstellungsbeauftragte wirkten hier eng mit der Politik vor Ort zusammen. Neben dem Hinweis auf die Rechtslage zeigten konkrete Maßnahmen ihre Wirkung. Die Mitgestaltung von Frauen bedeutet aber auch: Weibliche Perspektiven werden in wichtige Planungen einbezogen und Entscheidungsprozesse optimiert.
https://www.gleichstellung-sh.de/Gremienbesetzung.html
Die Gleichstellungsstelle bietet in regelmäßigen Abständen Netzwerktreffen für alle Frauen an, die an kommunaler Politik interessiert sind. Desweiteren werden Seminare mit Fachdozentinnen und –dozenten angeboten.
AKTUELLE THEMEN
In Kooperation mit Anderen greifen wir aktuelle gesellschaftspolitische Themen in Form von Ausstellungen, Vortragsabenden, Fachtagungen oder Aktionen auf, um aufmerksam zu machen auf geschlechterbedingte Benachteiligungen/Missstände, z.B. zum Equal-Pay-Day, dem Tag der Lohngleichheit zwischen Frauen & Männern.
Unsere Veranstaltungen finden Sie zentral im Veranstaltungskalender der Stadt Norderstedt.