Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Nr. 99107023000000Allgemeine Informationen zum Thema Wohngeld
Wer Mieter oder sonstiger Nutzungsberechtigter einer Wohnung ist, kann einen Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) stellen. Wer Eigentümer einer Wohnung/eines Hauses ist und für die Wohnung/das Haus Belastungen zu tragen hat (z. B. Zinsen und Tilgung für aufgenommene Fremdmittel, Grundsteuern etc.), kann ebenfalls Wohngeld (Lastenzuschuss) beantragen.
Es gibt für das Wohngeld gewisse Einkommensgrenzen, die von der Anzahl der Personen, die zum Haushalt gehören, und von der Einkommensart (z. B. Leistungen vom Arbeitsamt, Rente, Arbeitseinkommen) abhängen. Das Wohngeld wird aufgrund der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung und des anzurechnenden Gesamteinkommens des Haushaltes nach Tabellen berechnet.
Empfänger bestimmter Sozialleistungen (sog. Transferleistungen wie z. B. Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Deren angemessene Unterkunftskosten werden im Rahmen der jeweiligen Sozialleistung berücksichtigt, sodass sich der Ausschluss vom Wohngeld nicht nachteilig auswirkt. Für bestimmte Personengruppen (z. B. Personen mit einer Schwerbehinderung oder Alleinerziehende) können Freibeträge berücksichtigt werden.
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, wenn Vermögen vorhanden ist, dass 60.000 € für eine Person und 30.000 € für jede weitere Person im Haushalt übersteigt.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.
Ihre vollständigen Antragsunterlagen senden Sie an:
Stadt Norderstedt
Sozialamt
Fachbereich Wohngeld und soziale Dienste
Rathausallee 50
22846 Norderstedt
Das entsprechende Antragsformular können Sie hier herunterladen:
Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss (bei selbstgenutzen Eigentum)
Auf Anfrage (telefonisch oder per E-Mail) können Sie sich das Formular auch zuschicken lassen. Weitere Informationen finden Sie im Hinweisblatt zum Wohngeldantrag.
Die Bundesregierung hat 2022 die „Wohngeld Plus“-Reform auf den Weg gebracht, welche am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Auf den Seiten des Bundeministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) finden Sie eine FAQ-Seite zum Wohngeld Plus sowie eine aktualisierte Version des Wohngeldrechners.
Auf diesem Service-Portal können Sie auch online einen Wohngeldantrag stellen:
https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEA
Bei Fragen zur Nutzung des Online-Portals wenden Sie sich bitte an die kostenfreie Service-Hotline 040 / 428 28 1203.