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Aktuelles und Neues in der Kinderbetreuung

Bundes- und Landesgesetzgebung und auch lokalpolitische Beschlüsse haben Auswirkungen auf die Kinderbetreuung in Norderstedt. Hier wollen wir Sie daher zukünftig über aktuelle Themen rund um die Kinderbetreuung informieren. Außerdem finden Sie hier auch Informationen über aktuelle Veranstaltungen unserer Kindertageseinrichtungen.

Kita-Portal Schleswig-Holstein

Seit dem 01.01.2021 können alle Betreuungsangebote der Norderstedter Kindertageseinrichtungen in städtischer, kirchlicher oder freier Trägerschaft über den nebenstehenden Link im Kita-Portal Schleswig-Holstein vorangemeldet werden.

Eine gesonderte schriftliche Voranmeldung per Formular ist für die Kindertageseinrichtungen somit nicht mehr erforderlich. Sollten Sie allerdings über keine Möglichkeit verfügen, eine "Online-Voranmeldung" vornehmen zu können, können auch weiterhin die bisherigen Voranmeldeformular der Träger verwendet werden.

Wenn Sie Hilfe bei der Voranmeldung benötigen, wenden Sie sich bitte an eine der Kindertageseinrichtungen für die Sie voranmelden möchten oder an die Sachbearbeitenden der jeweiligen Kindertagesstätte in städtischer Trägerschaft.

Die Sachbearbeitenden für die Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft finden Sie unter Kontakte bei der jeweiligen Kindertagesstätte.

Weitere Informationen zur Voranmeldung erhalten Sie über den nebenstehenden internen Link Anmeldung und allgemeine Informationen.

Sollten Fragen zum Kita-Portal Schleswig-Holstein bestehen oder Probleme auftreten, wenden Sie sich gerne an die beiden nebenstehenden Kontakte.

Letzte Aktualisierung: 28. Juni 2021

Kontakt

Frau Schneider
Fachbereich Kindertagesbetreuung

  • Raum: 121
  • Telefon: 040 - 535 95 145
  • Fax: 040 - 535 95 650
  • E-Mail: E-Mail

Herr Bernhof
Fachbereich Kindertagesbetreuung

  • Raum: 121
  • Telefon: 040 - 535 95 144
  • Fax: 040 - 535 95 650
  • E-Mail: E-Mail

Kita-Reform 2020

Informationen zur Kita-Reform 2020 erhalten Sie über den nebenstehenden Link auf den Internetseiten des Landes Schleswig-Holstein.

Letzte Aktualisierung: 02. Februar 2023

Masernschutz nach dem Infektionsgesetz ab 01.03.2020

Zum Zeitpunkt der Aufnahme muss gegenüber den Kindertageseinrichtungen (KiTas und Kindertagespflege) ein ausreichend vorhandener Masernschutz gemäß § 20 Abs. 8 und 9 Infektionsschutzgesetz nachgewiesen werden. Auch bei einem Wechsel der Kindertageseinrichtung ist ab 01.03.2020 der Nachweis über den Masersschutz zu erbringen. Andernfalls ist eine Aufnahme eines Kindes nicht zulässig.

Hier einmal die wichtigsten Regelungen in Bezug auf Kindertageseinrichtungen:

  • gilt für alle neu aufzunehmenden Kinder
  • gilt für alle neu in der Einrichtung Tätigen, geboren nach dem 31.12.1970 (d.h. pädagogische Beschäftigte, Küchenkräfte, Hausmeister, Reinigungskräfte, Auszubildende, Praktikanten, Ehrenamtliche)
  • vor Aufnahme bzw. vor Beginn der Tätigkeit sind nachzuweisen:
    - erfolgte Impfung (ab Vollendung 1. Lebensjahr mindestens eine Impfung, ab Vollendung des 2. Lebensjahres mindestens zwei Impfungen) oder
    - ausreichende Immunität (z.B. nach Erkrankung) oder
    - Kontraindikation zu einer Impfung
  • nachzuweisen durch Vorlage Impfausweis oder ärztliche Bescheinigung (bzw. ärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen)
  • wenn Nachweis nicht vorgelegt wird:
    - darf keine Betreuung erfolgen!
    - ist ein Tätigwerden verboten!

Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

Prüfergebnis des Sozialministeriums zur Überleitungsbilanz nach §58 Abs. 3 KiTaG

Gemäß § 58 Abs. 3 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) hatten die Standortgemeinden der Kindertageseinrichtungen zum Zwecke der Evaluation im Sommer 2021 eine Überleitungsbilanz zu erstellen. Diese war dem zuständigen Ministerium zur Prüfung vorzulegen. Das von dort nunmehr geprüfte Ergebnisformular ist zu veröffentlichen.

Die Überleitungsbilanz sollte die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen der Kita-Reform für die Kommunen darstellen. Sie basiert auf einer Gegenüberstellung von Ist-Daten zu den Einnahmen und Ausgaben aller Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2019 (vor der Reform) und Prognosedaten bzw. Hochrechnungen zu den Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2021 (nach der Reform) mit einem Datenstand von Anfang 2021.  

Im Prüfergebnis wird u.a. über einen Abbau von 175 Kita-Plätzen in Norderstedt berichtet. Diese negative Zahl ist darauf zurückzuführen, dass in diesem Zeitraum 200 Hortplätze aufgrund der Umwandlung mehrerer Grundschulen in Offene Ganztagsschulen weggefallen sind.