Sprungziele

Services

Aktuelles

Inhalt
Datum: 30.05.2023

Vorschlagsliste der Stadt Norderstedt für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Amtliche Bekanntmachung


Vorschlagsliste der Stadt Norderstedt für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028


Der Jugendhilfeausschuss hat in der Sitzung am 11.05.2023 den Beschluss über die Vor-schlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gefasst.


Die Liste liegt gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 05.06.2023 bis zum 11.06.2023 (23. Kalenderwoche) zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:


Öffentlicher Aushang in der Passage des Rathauses, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt


Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer weiteren Woche, gerechnet vom Ende der Aus-legungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden (§ 37 GVG), dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach §§ 31, 32 GVG nicht aufgenommen werden dürfen oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollen.


Der Einspruch ist zu erheben an die Stadt Norderstedt, Die Oberbürgermeisterin, Hauptamt, Fachbereich Organisation und Recht, Frau Weinreich (Zimmer 375), Rathausallee 50, 22846 Norderstedt.


Norderstedt, den 30.05.2023

Stadt Norderstedt

Die Oberbürgermeisterin