Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl des Oberbürgermeisters/der
Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Norderstedt zur Stichwahl
des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin
Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 05.11.2023 in der Stadt Norderstedt
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 07.11.2023 das Wahlergebnis für die Stichwahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin vom 05.11.2023 wie folgt festgestellt:
Wahlberechtigte: 65.012
Abgegebene Stimmen: 24.169 (37,2 %)
Davon ungültig: 104
Gültige Stimmen: 24.065
Die Stimmen verteilen sich wie folgt:
Frau Katrin Schmieder: 13.551 Stimmen (56,31 %)
Herr Robert Hille: 10.514 Stimmen (43,69 %)
Somit ist Frau Katrin Schmieder gemäß § 47 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) zur Oberbürgermeisterin der Stadt Norderstedt gewählt worden.
Gemäß § 54 GKWG kann jede oder jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes sowie jede Bewerberin und jeder Bewerber auf einem eingereichten Wahlvorschlag binnen eines Monats nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Gültigkeit der Wahl am 05.11.2023 Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Norderstedt, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, zu erheben.
Die Einspruchsfrist beginnt am Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Stadt Norderstedt, den 08.11.2023
Der Gemeindewahlleiter
Herr Dr. Magazowski