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Datum: 18.06.2025

Bebauungsplan Nr. 353 Norderstedt "7-Eichen - Glashütter Damm zentral",

Bekanntmachung der Stadt Norderstedt

Bebauungsplan Nr. 353 Norderstedt "7-Eichen - Glashütter Damm zentral",
Gebiet: Westlich Wohnbebauung Jägerlauf, nördlich Glashütter Damm, östlich Wohnbebauung Ernst-Bader-Ring, südöstlich Tarpenbekniederung

Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 für den Bebauungsplan Nr. 353 Norderstedt "7-Eichen - Glashütter Damm zentral", Gebiet: Westlich Wohnbebauung Jägerlauf, nördlich Glashütter Damm, östlich Wohnbebauung Ernst-Bader-Ring, südöstlich Tarpenbekniederung, den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Entwicklung eines Wohnquartiers mit verschiedenen Bauformen, wie Einfamilien- und Doppelhäusern sowie Geschosswohnungsbau
  • Errichtung von mindestens 50% geförderten Wohnungsbau
  • Entwicklung öffentlicher Grünflächen
  • Sicherung des vorhandenen Baumbestandes
  • Schaffung einer Haupterschließung für das Rahmenplangebiet 7-Eichen - Glashütter Damm
  • Sicherung der Fuß- und Radwege

Zu diesem Zweck wird eine öffentliche Informationsveranstaltung durch die Stadt Norderstedt durchgeführt:

Ort:                 Plenarsaal im Rathaus der Stadt Norderstedt, Rathausallee 50

Datum:          01.07.2025

Uhrzeit:         18.30 Uhr     Einlass:                    18.00 Uhr

Nach der öffentlichen Veranstaltung sind die vorgestellten Pläne in der Zeit vom

02.07.2025 bis 20.08.2025

im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Zusätzlich sind die o.g. Unterlagen im Rathaus Norderstedt - Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 8:30 - 12:00, Mo-Mi 13:00 - 16:00, Do 13:00 - 18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) für jedermann öffentlich einsehbar.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten Stellungnahmen hierzu per E-Mail an stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abgeben. Zusätzlich können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit veröffentlicht ist.

Norderstedt, den 11.06.2025

STADT NORDERSTEDT

- Die Oberbürgermeisterin -

In Vertretung

gez. Dr. Christoph Magazowski

Erster Stadtrat