Bebauungsplan Nr. 353 Norderstedt "7-Eichen - Glashütter Damm zentral",
Bekanntmachung der Stadt Norderstedt
Bebauungsplan Nr. 353 Norderstedt "7-Eichen - Glashütter Damm zentral",
Gebiet: Westlich Wohnbebauung Jägerlauf, nördlich Glashütter Damm, östlich Wohnbebauung Ernst-Bader-Ring, südöstlich Tarpenbekniederung
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Norderstedt hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 für den Bebauungsplan Nr. 353 Norderstedt "7-Eichen - Glashütter Damm zentral", Gebiet: Westlich Wohnbebauung Jägerlauf, nördlich Glashütter Damm, östlich Wohnbebauung Ernst-Bader-Ring, südöstlich Tarpenbekniederung, den Beschluss gefasst, die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Entwicklung eines Wohnquartiers mit verschiedenen Bauformen, wie Einfamilien- und Doppelhäusern sowie Geschosswohnungsbau
- Errichtung von mindestens 50% geförderten Wohnungsbau
- Entwicklung öffentlicher Grünflächen
- Sicherung des vorhandenen Baumbestandes
- Schaffung einer Haupterschließung für das Rahmenplangebiet 7-Eichen - Glashütter Damm
- Sicherung der Fuß- und Radwege
Zu diesem Zweck wird eine öffentliche Informationsveranstaltung durch die Stadt Norderstedt durchgeführt:
Ort: Plenarsaal im Rathaus der Stadt Norderstedt, Rathausallee 50
Datum: 01.07.2025
Uhrzeit: 18.30 Uhr Einlass: 18.00 Uhr
Nach der öffentlichen Veranstaltung sind die vorgestellten Pläne in der Zeit vom
02.07.2025 bis 20.08.2025
im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Zusätzlich sind die o.g. Unterlagen im Rathaus Norderstedt - Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 8:30 - 12:00, Mo-Mi 13:00 - 16:00, Do 13:00 - 18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) für jedermann öffentlich einsehbar.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten Stellungnahmen hierzu per E-Mail an stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abgeben. Zusätzlich können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit veröffentlicht ist.
Norderstedt, den 11.06.2025
STADT NORDERSTEDT
- Die Oberbürgermeisterin -
In Vertretung
gez. Dr. Christoph Magazowski
Erster Stadtrat