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3. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 07.10.2025 folgende 3. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 erlassen:

§ 1

Mit dem 3. Nachtragshaushalt werden festgesetzt:


§ 2

Es werden mit dem 3. Nachtragshaushaltsplan festgesetzt:

Im Haushaltsjahr 2025

Norderstedt, den 08.10.2025
Gez. Schmieder

Katrin Schmieder
Oberbürgermeisterin

Die vorstehende 3. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan liegt ab dem 13.10.2025 im Zimmer 351 (Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 535 95 337/384) des Rathauses während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Norderstedt, den 08.10.2025
Gez. Schmieder

Katrin Schmieder
Oberbürgermeisterin