14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Westlich Kohfurth, nördlich Stettiner Straße", Gebiet: westlich und südwestlich Kohfurth, nördlich Stettiner Straße, östlich Gewerbegebiet Kösliner Weg Veröffentlichung des Entwurfs im Internet gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung am 18.07.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Westlich Kohfurth, nördlich Stettiner Straße" und dessen Begründung inkl. Umweltbericht sowie alle relevanten Gutachten, Stellungnahmen und diese Bekanntmachung sind in der Zeit
vom 25.07.2024 bis 02.09.2024
im Internet unter www.norderstedt.de/bebauungsplan eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Zusätzlich liegen die o. g. Unterlagen im Rathaus Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, Fachbereich Planung, 2. Stock, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt, während der Dienststunden (Mo-Fr 08:30 – 12:00, Mo-Mi 13:00 – 16:00, Do 13:00 -18:00, sowie nach besonderer Vereinbarung) in Zimmer 206 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Für das Plangebiet wird das folgende Planungsziel angestrebt:
- Umwandlung der gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden und sich auf die folgenden Schutzgüter beziehen:
Mensch: Aussagen
- zur Lärmaktionsplanung 2018-2023 inkl. strategischer Lärmkartierung zum Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm
- zur Lärmminderung: Planung
- zur Lärmminderung: Maßnahmen (überwiegend an Lärmbrennpunkten)
- zur Lärmbelastung durch Umgebungslärm (Schienen-, Flug- und Straßenverkehr) im Stadtgebiet
- zu Grundlagen, um im Lärmaktionsplan entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten
- zu den Auswirkungen einer Richtfunktrasse
Biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen: Aussagen
- zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
- zur Bedeutung der Fläche (mögliche Vorkommen, Lebensräume, Aufenthaltsräume, Nahrungsräume) und zur Wirkung des Vorhabens auf potenzielle vorkommende Fledermäuse und Brutvögel
- zum Zustand und zum Schutz des Baumbestandes
Boden, Fläche und Wasser: Aussagen
- zur Flächenversiegelung und Innenentwicklung
- zu Grundwasserständen
- zur Lage in einem Trinkwassergewinnungsgebiet
- zum Untersuchungsbedarf hinsichtlich der Gefährdungspfade Boden-Mensch, Boden-Bodenluft-Mensch und Boden-Grundwasser
- zu Altablagerungen
- zu nutzungsbedingten Grundwasserverunreinigungen
- zum Ergebnis der Untersuchung des Bodens und des Grundwassers
- zu den Auswirkungen einer Bebauung auf die Grundwasserqualität
- zu Sanierungsmaßnahmen
Luft: Aussagen
- zur Luftqualitätsgüte
- zur lufthygienischen Überwachung
Klima: Aussagen
- zu den klimaökologischen Funktionszusammenhängen zwischen bioklimatisch belasteten Siedlungsräumen und kaltluftproduzierenden Freiflächen im Stadtgebiet
Landschaft: Aussagen
- zu den örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächenhaft für das Stadtgebiet
Kultur- und Sachgüter: Aussagen:
- Keine Aussagen.
Zudem wurden die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen beurteilt.
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen sind ebenfalls veröffentlicht.
Darüber hinaus sind umweltbezogene Informationen in Form des Umweltberichtes zum Flächennutzungsplan 2020 der Stadt Norderstedt veröffentlicht.
Während der Veröffentlichungsfrist sind für alle an der Planung Interessierten die o. g. Unterlagen einzusehen. In diesem Zeitraum können Stellungnahmen hierzu vorrangig per E-Mail an stadtplanung-beteiligung@norderstedt.de abgegeben werden. Zusätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich oder während der vorgenannten Dienststunden zur Niederschrift abzugeben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit veröffentlicht ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt
(FNP 2020) "Westlich Kohfurth, nördlich Stettiner Straße" unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Norderstedt, den 19.07.2024
STADT NORDERSTEDT
-Die Oberbürgermeisterin-
In Vertretung
gez. Dr. Christoph Magazowski
Erster Stadtrat