10. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Norderstedt
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein (KAG) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 03.11.2020 folgende 10. Nachtragssatzung zur Gebühren¬satzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Norderstedt erlassen:
1. § 4 der Friedhofsgebührensatzung wird um folgende Ziffer ergänzt:
„3. Benutzung muslimischer Waschraum 85,00€“
2. In-Kraft-Treten
Diese Nachtragssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Norderstedt, den 11.11.2020
Stadt Norderstedt
gez.
Elke Christina Roeder
Oberbürgermeisterin