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Datum: 29.10.2025

1. Satzung zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Norderstedt

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 05.02.2025 (GVOBl. 2025 Nr. 27) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005 S. 27), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04.05.2022, (GVOBl. S. 564) in Verbindung mit § 29 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehr – Brandschutzgesetz (BrSchG) vom 10.02.1996 (GVOBl. Schl.-H. 1996 S. 200), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20.03.2024 (GVOBl. S. 445, 452) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 07.10.2025 folgende 1. Satzung zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Norderstedt erlassen:

  1. In § 2 Abs. 1 Nr. 3 wird der Punkt „Hilfeleistungen bei Not- und Unglücksfällen“ durch „Hilfeleistungen bei öffentlichen Notständen“ ersetzt.
  2. „§ 7 – Brandsicherheitswachen“ wird umbenannt in „§ 7 – Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes“ und die beiden bisherigen Absätze werden durch die folgenden zwei Absätze vollständig ersetzt: (1) Für Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes gelten für die Gestellung von Personal, Fahrzeugen und Geräten die Regelungen der Gebührenberechnung aus § 5 und die Gebührensätze aus § 6 dieser Satzung.

(2) Zu den Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes gehören folgende Punkte:

1. Brandsicherheitswachen

2. Brandverhütungsschauen und Nachschauen von Brandverhütungsschauen

3. Beratungsleistungen im vorbeugenden Brandschutz für Privatpersonen und Firmen

4. Erstellung der erforderlichen Unterlagen zum Erwerb und dem Einbau einer Brandmeldeanlage mit Feuerwehrschlüsseldepot der Sicherheitsstufe A oder B zur Inbetriebnahme, einschließlich Vorabsprachen mit dem Bauträger

5. In- und Außerbetriebnahme einer Brandmeldeanlage mit oder ohne Schlüsseldepot

6. In- und Außerbetriebnahme eines Schlüsseldepots ohne Anbindung einer Brandmeldeanlage

7. Schlüsseltausch oder Neueinlage bei einem Feuerwehrschlüsseldepot, Öffnung einer Feuerwehrschließung, Überprüfung der Freischaltelemente der Feuerwehrschlüsseldepots, des Schließsystems oder weiterer Feuerwehrschließungen

8. Durchsicht, Prüfung und Empfehlungen des vorbeugenden Brandschutzes in der Bauphase

9. Prüfung von Feuerwehrplänen, Feuerwehrlaufkarten oder sonstigen vergleichbaren Leistungen im Rahmen der Begutachtung von brandschutztechnischen Anlagen

10. Antragsbearbeitung für die Genehmigung einer Gebäudefunkanlage / Objektversorgungsanlage

11. Durchführung eines funktionalen Praxistests bei Gebäudefunkanlagen / Objektversorgungsanlagen

12. Begehung bzw. Abnahme von Veranstaltungen

13. Siegelung von Feuerwehrzufahrten

14. Anleiterproben

15. Durchführung und Begleitung von Evakuierungsübungen

3. Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Norderstedt, den 27.10.2025

Stadt Norderstedt

gez.

Katrin Schmieder
Oberbürgermeisterin