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Reisepass beantragen

Nr. 99085001012000

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass.

Am 1. November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Staaten den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt. Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (seit 1.November 2005 biometriefähiges Lichtbild und seit 1. November 2007 zwei Fingerabdrücke) gespeichert.

Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt (Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erhalten einen Kinderreisepass).
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass ausgestellt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.
Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des Expresspasses.

Welche Unterlagen werden benötigt ?

Antragsteller muss persönlich anwesend sein
Reisepass oder  Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass
·         letzte Personenstandsurkunde 
(für Ledige: Geburtsurkunde; für Verheiratete, Geschiedene, Verwitwete: Heiratsurkunde aus der die Namensführung hervorgeht)
aktuelles, biometrisches Passbild mit einem einfarbigen hellen Hintergrund
bei Personen unter 18 Jahren muss mind. ein gesetzlicher Vertreter bei der Beantragung anwesend sein. Gleichzeitig sind die Unterschriften bzw. Vollmachten und Ausweise sowie ggf. Sorgerechtsbeschluss / Negativbescheinigung vorzulegen 
 

Gebühren

  • Gebühr: 70,00 Euro
    Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
  • Gebühr: 37,50 Euro
    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
  • Gebühr: 32,00 Euro
    Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).
  • Gebühr: 22,00 Euro
    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.
  • Gebühr: 21,00 Euro
    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.

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