Landtagswahl 08. Mai 2022
Ergebnisse und Hochrechnungen
Am Sonntag, den 08. Mai erhalten Sie hier ab 18.00 Uhr die ersten Hochrechnungen aus Norderstedt.
zu den Hochrechnungen - © Kreis Segeberg
Wahltag
Alle Wahlberechtigten haben am 8. Mai 2022 zwischen 8 und 18 Uhr die Möglichkeit, ihre Stimme in ihrem Wahllokal abzugeben. Der jeweilige Wahlbezirk mit dem zuständigen Wahllokal ist auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen zu finden. Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Wahlergebnisse der jeweiligen Wahlbezirke und das Norderstedter Gesamtergebnis werden nach der Stimmenauszählung veröffentlicht.
Briefwahl
Anstelle der Stimmenabgabe im Wahllokal besteht auch die Möglichkeit der Wahlteilnahme durch Briefwahl ab dem 28. März 2022. Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag vor der Wahl, 6. Mai 2022, 12 Uhr, erteilt.
Wer die Unterlagen persönlich abholt, kann die Briefwahl ab 28.03.2022 auch gleich in der Galerie des Rathauses ausüben.
Einer anderen Person dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur mit einem unterschriebenen Wahlscheinantrag oder einer schriftlichen Vollmacht ausgehändigt werden.
Nutzen Sie auch gerne die elektronische Beantragung unter https://sh.buergerserviceportal.de/schleswigholstein/norderstedt/bsp_ewo_briefwahl
Die Beantragung ist ab dem 28.03.2022 möglich!
Allgemeine Informationen
Der Schleswig-Holsteinische Landtag besteht aus 69 Abgeordneten (Regelzahl). Diese werden nach den Grundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl nach dem System der personalisierten Verhältniswahl gewählt. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre, sie beginnt mit dem Zusammentritt des neu gewählten Landtages.
Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen:
Mit der Erststimme werden in 35 Wahlkreisen des Landes 35 Mandate vergeben. Die Zweitstimme wird für die Landesliste einer Partei abgegeben. Für die Verteilung der weiteren 34 Sitze werden für jede Landesliste die abgegebenen gültigen Zweitstimmen zusammengezählt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein leben oder sich hier für gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben. Wer mehrere Wohnungen innerhalb und außerhalb des Landes hat, muss seinen Hauptwohnsitz in einer Gemeinde in Schleswig-Holstein haben. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die wegen einer strafrechtlichen Entscheidung kein Wahlrecht besitzen.
Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.
Informationen und rechtliche Grundlagen
Zur Internetseite des Landes Schleswig-Holstein geht es hier.
Ergebnisse der Landtagswahlen
Die Norderstedter Ergebnisse zu den letzten Landtagswahlen finden Sie hier:
Wahlergebnisse aus 2009