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Schiedsamt

Die Stadt Norderstedt ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt.

Zuständigkeit der Schiedsleute

In erster Linie kommen vermögensrechtliche Ansprüche für eine Schlichtungsverhandlung in Betracht. Vermögensrechtlich ist ein Anspruch, wenn er auf Zahlung von Geld gerichtet ist. Danach sind z. B. vermögensrechtlich die Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Daneben kann das Schiedsamt auch zur Beilegung nicht vermögensrechtlicher Streitigkeiten angerufen werden. Hier beispielsweise bei Beachtung der Hausordnung oder Wahrung nachbarrechtlicher Belange.

Im Nachbarrecht sind solche Streitigkeiten insbesondere aufgrund von Störungen durch Klein-tiere sowie aufgrund von Geräuschen und Geruchsbelästigungen von dem Nachbargrundstück oder aus der Nachbarwohnung denkbar. In Strafsachen dürfen Schiedsfrauen und Schiedsmänner nur bei den in § 380 Abs. 1 der Strafprozessordnung genannten Vergehen tätig werden. Das sind Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung.


Weitere Informationen...

Schiedsleute der Stadt Norderstedt

Für den Schiedsamtsbezirk Norderstedt-Nord (Ortsteile Friedrichsgabe und Harksheide) sind zuständig:

 (Ortsteile Friedrichsgabe und Harksheide)

Schiedsmann Frank Rohde
Postfach 7113
22831 Norderstedt
Telefon: 0173 7597777

Stellvertretender Schiedsmann Hans-Harald Ritter von Xylander
Am Wilden Moor 9
22844 Norderstedt
Tel. 0163 9806445

Für den Schiedsamtsbezirk Norderstedt-Süd (Ortsteil Garstedt und Glashütte) sind zuständig:

(Ortsteile Garstedt und Glashütte)

Schiedsmann Hans-Ulrich Manschke
Holunderweg 7b
22850 Norderstedt
Tel. 0176 5592 2790
E-Mail: uli.manschke@schiedsmann.de 

Stellvertretender Schiedsmann Thomas Hochmuth
Flensburger Hagen 18 b, 22844 Norderstedt
Telefon: 0171 2247589