Sprungziele
Inhalt

Einwohnerfragestunde

Allgemeine Informationen zur Einwohnerfragestunde in Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse der Stadt Norderstedt

Grundsätzlich ist die Einwohnerfragestunde in § 16 c Absatz 1 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) in Verbindung mit § 14 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Norderstedt geregelt.

Bei den Sitzungen der Norderstedter Stadtvertretung und der Ausschüsse wird die Einwohnerfragestunde in der Regel in zwei Teile geteilt. Hierbei ist Folgendes zu beachten:

  • Der/die Fragende muss Einwohner*in der Stadt Norderstedt sein, d.h. in Norderstedt (s)einen Wohnsitz haben. Im Zweifel ist dies in der Sitzung gegenüber der/dem Vorsitzenden der Stadtvertretung/des Ausschusses nachzuweisen (z.B. anhand eines Personalausweises). Bevor die/der Fragende in der Einwohnerfragestunde seine Frage(n) stellt, nennt diese/r daher ihren/seinen vollständigen Namen sowie ihre/seine Adresse. Die/der Vorsitzende fragt anschließend, ob er/sie mit der Veröffentlichung ihrer/seiner Daten im Protokoll einverstanden ist. Er/Sie kann verlangen, dass ihr/sein Name sowie ihre/seine Adresse im Protokoll nicht genannt wird. Im Protokoll wird dann später die Fragestellung anonymisiert dargestellt.
  • Einwohner*innen können sich in Einwohnerfragestunden nicht vertreten lassen.
  • Jede/r Einwohner*in kann den Fraktionen sowie der Verwaltung Fragen zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft stellen. Einwohner*innen haben jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf Beantwortung ihrer Fragen.

    Die Fragen können sowohl schriftlich als auch mündlich gestellt werden. Sie sollen kurz und sachbezogen sein. Kann eine Frage nicht vor Ort beantwortet werden, wird diese schriftlich beantwortet. Sofern ausschließlich eine schriftliche Beantwortung gewünscht ist, entfällt die mündliche Beantwortung im Rahmen der Einwohnerfragestunde.

  • Fragen von Einwohner*innen sind nur im Rahmen der Einwohnerfragestunde, und nicht bei den anderen Tagesordnungspunkten einer Sitzung, möglich.
  • Die Einwohnerfragestunde (Teil 1 und 2) dauert pro Sitzung insgesamt maximal 45 Minuten.

Die Sitzungen finden Sie unter https://buergerinfo.norderstedt.de/ratsinfo/sessionnet/buergerinfo/info.php 

Bei weiteren Fragen zum Ablauf der Einwohnerfragestunde können Sie sich gerne an den Fachbereich Zentraler Sitzungsdienst/Stadtvertretung wenden.