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Altlasten in Norderstedt

Altablagerungen:

Das Stadtgebiet ist ein Gebiet mit Kies- und Sandvorkommen. Beim Abbau entstandene Kuhlen wurden wiederverfüllt. Früher konnten in diese Gruben ohne Genehmigung diverse Materialien eingelagert werden (z.B. Boden, Bauschutt, Straßenaufbruch, Grünschnitt, Hausmüll). Für Mensch, Tier oder Pflanze sind eine Vielzahl von Inhaltsstoffen dieser Materialien schädlich.
Zur Zeit sind 124 derartige Flächen in Norderstedt bekannt. Nach einer ersten Bewertung erfolgte bei der überwiegenden Anzahl der verfüllten Flächen eine Untersuchung von Deponieinhalt, Grundwasser und Bodenluft.

Je nach Inhalt wird die Umwelt mehr oder weniger beeinflusst. Es gibt Gruben, die überwiegend nur mit Boden verfüllt wurden. Von einer Altlast kann hier nicht gesprochen werden.
Altlasten entstehen z.B. bei dem Einbau von organischem Material (Küchen- und Gartenabfälle). Hier kommt es unter Luftabschluss zur einer Vergärung und es entsteht Deponiegas. Dieses Gas kann über weite Strecken wandern und unter ungünstigen Bedingungen durch einen Zündfunken zur Explosion gebracht werden.

Auch die Einlagerung von Bauschutt ohne Schutzmaßnahme birgt Gefahren. Viele Baumaterialien enthalten große Mengen an löslichem Salz. Dringt das Grundwasser in die Ablagerung ein, so lösen sich diese Stoffe. Da ein Bestandteil der Salze die sogenannten Schwermetalle wie z.B. Kupfer, Blei und Arsen sind und diese sich z.T. ebenfalls lösen, wird das Grundwasser unbrauchbar. Das Trinkwasser wird aus tieferen Zonen gewonnen, die nur z. T. durch sogenannte Deckschichten geschützt sind. Deshalb muss auch für die Zukunft sicher gestellt werden, dass das oberflächennahe verunreinigte Grundwasser gereinigt wird und eine mögliche Verschleppung von Schadstoffen nach unten nicht stattfindet.

Altstandorte:

In den 50er Jahren siedelten sich zahlreiche Betriebe in Norderstedt an. Insbesondere der Einsatz von Lösemitteln führte zum Teil zur Verunreinigung von Boden und Grundwasser. Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden von alten Betriebsflächen die Nutzungen recherchiert und falls erfoderlich der Boden und das Grundwasser untersucht. Vorhandene Bodenverunreinigngen müssen vor der Wiedernutzung der Betriebsflächen beseitigt werden. Seit 1993 werden alte Betriebsstandorte in einem Kataster erfasst und als Verdachtsflächen für Altstandorte geführt. Dieses Kataster wird von der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises geführt. Anfagen hierzu können von Grundeigentümern oder Nichteigenütmern unter Vorlage einer Vollmacht gestellt werden.
18.01.2011