Baumschutz in Norderstedt
Norderstedt als die Stadt im Grünen hat sich dem Baumschutz sehr stark verschrieben. In der städtischen Planung nimmt dieser Bereich einen sehr hohen Stellenwert ein. Daher ist der Fachbereich Natur und Landschaft auch bemüht, Hilfestellung beim Erhalt von Bäumen zu geben, in dem es zum Beispiel dabei hilft, die Pflege privater Bäume zu unterstützen. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei, dass auf die Folgen von Baumkappungen hingewiesen wird.
Ein weiteres Thema ist der gesetzliche Schutz der Bäume durch die Satzung der Stadt Norderstedt zum Schutze des Baumbestandes.
Die Baumschutzsatzung hat das Ziel (Leitbild), eine hohe Durchgrünung des Siedlungsbereichs mit größeren, heimischen, standortgemäßen und im Habitus (Erscheinungsbild) ästhetisch ansprechenden Bäumen zu sichern und zu fördern. In Relation zur städtebaulichen Situation (Verdichtungsgrad, Grundstücksgrößen) steuert sie maßgeblich die Durchgrünung der Wohnquartiere und beeinflußt damit die Wohnqualität und Attraktivität der Stadt entscheidend. Dies dient insbesondere dem Erhalt der Lebensgrundlagen der Menschen.
Die Satzung gilt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 Baugesetzbuch) sowie im Geltungsbereich der Bebauungspläne (§ 30 Baugesetzbuch). Die Karte des Geltungsbereiches kann immer nur eine Momentaufnahme darstellen.
Sollte der Baum nicht im Satzungsbereich liegen oder nicht unter diese Satzung fallen, gilt direkt das Bundesnaturschutzgesetz.
Sollte es unumgänglich sein, dass ein Baum gefällt werden muss, sollten Sie die Notwendigkeit zur Stellung eines Baumfällantrag (Baumfällgenehmigung) beachten.
Generell sind Anträge zum Fällen eines Baumes an die Stadt Norderstedt, Fachbereich Natur und Landschaft, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt zu richten.
Der Schutz des Baumbestandes wird durch die Stadtverordnung über die Naturdenkmale der Stadt Norderstedt ergänzt. Durch diese hilft die Stadt den privaten Grundeigentümern besonders schutzwürdige Baumbestände zu erhalten. Sie können sich aber auch einen Baum schenken lassen (Baumschenkungsaktion 2019).
Pflanztipps zu Bäumen und anderen Pflanzen sind ebenfalls beim Fachbereich Natur und Landschaft zu erfragen.
Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Natur und Landschaft gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner Fachbereich Natur und Landschaft
040 - 535 95 - Durchwahl für Telefon
040 - 535 95 87 - Durchwahl für FAX
Fachbereichsleitung:
- 249 Frau Zacher
Baumschutz:
- 274 Frau Kasper
- 247 Frau Köhler allg. Auskünfte
Landschafts- und Grünordnungsplanung:
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- 295 Frau von Eschwege
- 248 Frau Tuch
Objekt- und Freiraumplanung:
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- 245 Frau Werneburg
- 246 Frau Schmidt
- 524 Frau Werner
Verwaltung/Submission:
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Baumschenkung:
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E-Mail: gruenplanung@norderstedt.de
Ansprechpartner Betriebsamt
040 - Durchwahl für Telefon
Grünflächenunterhaltung:
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Spielplatzunterhaltung:
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Stadteigene Bäume:
523062-129 Herr Lorenzen