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Lärmschutz in Norderstedt

Um die Lärmbelastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm mit vergleichbaren Kriterien darstellen zu können, verpflichtet die EG-Umgebungslärmrichtlinie die Mitgliedsstaaten zur Aufstellung von Lärmkarten. Die Anforderungen und Aufstellungskriterien von Lärmkarten sind im §47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und in der 34. Bundes-Immissionsschutzverordnung (34. BImSchV) festgehalten. Anhand dieser Lärmkarten können Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet aufgezeigt werden.
Neu:
Die nach der 34. BImSchV nun anzuwendenden Berechnungsverfahren wurden am 5. Oktober 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind seit dem 31. Dezember 2021 verpflichtend anzuwenden. Diese lösen die bislang in Deutschland verwendeten vorläufigen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm ab. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zu den Ergebnissen der vorherigen Kartierungsrunden (vor allem bei der Anzahl lärmbetroffener Menschen) ist daher nicht mehr gegeben.

Auf der Grundlage von Lärmkarten werden im nächsten Schritt Lärmaktionspläne unter Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit aufgestellt. Bestandteil der Lärmaktionspläne sind konkrete Maßnahmen, die – insbesondere an Lärmschwerpunkten – zu einer Lärmminderung beitragen und Ruhige Gebiete vor einer zunehmenden Verlärmung schützen können.
Nach den europarechtlichen Vorgaben sollen Lärmaktionspläne alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.

Die Stadt Norderstedt hat 2008 den ersten Lärmaktionsplan aufgestellt, der seitdem zweimal fortgeschrieben wurde:

  • LAP 2008-2013 (Stufe 1)
  • LAP 2013-2018 (Runde 2)
  • LAP 2018-2023 (Runde 3)


Ausblick:
Das Ingenieurbüro Lärmkontor GmbH aus Hamburg hat für die Stadt Norderstedt die aktuellen Lärmkarten (Stand 2022) erstellt.

Für die Erarbeitung des Lärmaktionsplans (Runde 4) ist das Ingenieurbüro Ramboll Deutschland GmbH (ehem. LK Argus GmbH) von der Stadt Norderstedt beauftragt worden.

Auf Grundlage der Lärmkarten haben sich 28 Lärmbrennpunkte herausgestellt, für die entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet wurden.

Der Berichtsentwurf wird nun im förmlichen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit vom 06. Mai 2024 bis zum 07. Juni 2024 zur Verfügung gestellt.

Dafür wird der Berichtsentwurf sowohl im Internet unter www.norderstedt.de/laermschutz veröffentlicht, als auch im Norderstedter Rathaus, Raum 220, Rathausallee 50, 22856 Norderstedt ausgelegt. Innerhalb des genannten Zeitraums können Einwendungen per E-Mail unter laermschutz@norderstedt.de, schriftlich, oder direkt vor Ort eingereicht werden.

Am 21. Mai 2024 findet dazu ebenfalls eine Informationsveranstaltung in der TriBühne statt (Einlass/Info-Forum ab 17.30 Uhr, Beginn 18.00 Uhr).

Einwendungen und Stellungnahmen werden dann im nächsten Schritt auf ihre Machbarkeit und Wirkung hin untersucht und abgewägt.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans Runde 4 wird zu einer finalen Fassung aufgearbeitet und der Politik im Juli zur Beschlussfassung vorgelegt. Abschließend erfolgt die Berichterstattung an das Land Schleswig-Holstein und die EU-Kommission.

Strategische Lärmkarten

Strategische Lärmkarten 2022


Gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie und § 47 c Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutz­gesetzes wurde die Aktualisierung (Stand: 2022) der strategischen Lärmkartierung für die drei relevanten Lärmquellen (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr) durchgeführt. Wie auch die Jahre zuvor wurde erneut das Ingenieurbüro Lärmkontor GmbH aus Hamburg mit dieser Aufgabe beauftragt. Auch 2022 gilt der Straßenverkehr als maßgebende Lärmquelle.


Lärmkartierung zur 4. Runde der EU-Umgebungslärmrichtlinie - Bericht

Anlagen zur Lärmkartierung zur 4. Runde der EU-Umgebungslärmrichtlinie

Fluglärm LDEN 09/2023

Fluglärm LNight 09/2023


Das neue Geoportal Umgebungslärm auf dem DigitalenAtlasNord ermöglicht die interaktive Darstellung der Lärmkartierung 2022 für das gesamte Bundesland Schleswig-Holstein.


Hier können Sie sich informieren, wie laut es bei Ihnen ist:

https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/umgebungslaeramatlasgeoportal/index.html?lang=de#/ 

 

Mitwirkung der Öffentlichkeit

Der Lärmaktionsplan 2023-2028 (Runde 4) wird unter rechtzeitiger und effektiver Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt.
Wie diese Beteiligung in dieser Runde konkret stattfindet, wird noch bekanntgegeben. Das allgemeine Vorgehen sieht folgendermaßen aus:

  • Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen durch das Ingenieurbüro LK Argus auf der Grundlage der Lärmkarten
  • Erstellung eines ersten Entwurfes des Planwerkes Lärmaktionsplan durch das Ingenieurbüro LK Argus
  • Förmliches Beteiligungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit (Auslegung des Entwurfes und Möglichkeit zur Einreichung von Maßnahmenvorschlägen und Stellungnahmen der Beteiligten)
  • Informationsveranstaltung zum Thema Lärmaktionsplanung für die Öffentlichkeit
  • Abwägung der eingegangenen Maßnahmenvorschläge und Stellungnahmen
  • Aufstellung eines endgültigen Lärmaktionsplans mit Maßnahmenkatalog
  • Vorstellung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
  • Geplanter Beschluss durch die Stadtvertretung
  • Berichterstattung an das Land Schleswig-Holstein


Öffentlichkeitsbeteiligung des Lärmaktionsplans 2018-2023 (Runde 3)

- Öffentlichkeitsbeteiligung - Workshop am 31. Juli 2019
Öffentlichkeitsbeteiligung - Informationsveranstaltung am 27. Januar 2020