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Jugendamt

Arbeitsbereiche des Jugendamtes sind unterteilt in den Allgemeinen Sozialen Dienst, die Wirtschaftliche Jugendhilfe, das Adoptions- und Pflegestellenwesen, die Amtsvormundschaften und Ergänzungspflegschaften sowie die Beistandschaften.

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen,
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

 

 

Das Jugendamt soll insbesondere:

  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren und ihr Wohl schützen
  • dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine Kinder- und Familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen

Leistungen des Allgemeinen Sozialen Dienstes

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes der Stadt Norderstedt kann in Einzelfällen folgende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII und andere Aufgaben anbieten:

  • Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie
  • Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen
  • Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen
  • Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung

Andere Aufgaben:

  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
  • Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren vor den Familiengerichten und vor den Jugendgerichten

Unterhaltsvorschusskasse

Das Jugendamt der Stadt Norderstedt informiert zum Unterhaltsvorschussgesetz

Kinderschutz

Beratung durch Insoweit erfahrene Fachkräfte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach § 8a und 8b SGB VIII

Kinderschutzwoche

Erhalten Sie hier alle Informationen

Sozialraumorientierung

Häufig gestellte Fragen zum Thema Sozialraumorientierung: hier

Rechtliche Grundlage

Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Links zu anderen Institutionen

Frühe Hilfen
Evangelische Erziehungsberatungsstelle 
Beratungsstelle Sozialwerk
Familienbildungsstätte

Aktuelles

Kinderschutzbericht für 2015 und 2016

Ansprechpartnerin

Herr Marquardt

Fachbereich rechtliche und wirtschaftliche Jugendhilfe
Geschäftsstelle

  • Telefon: 040 - 535 95 401
  • Kennung: 411 - 412
  • Hinweis: Besucheradresse: Rathausallee 70, 22846 Norderstedt, Moorbekrondeel (Anmeldung 4. Stock)
  • Hinweis: Postadresse: Stadt Norderstedt, Jugendamt, Rathausallee 50, 22846 Norderstedt

Erreichbarkeit

Mo - Mi
08:30 - 12:00, 13:00 - 15:30 Uhr
Do
08:30 - 12.00, 13.00 - 18.00 Uhr
Fr
08:30 - 12:30 Uhr

Sprechzeiten

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung


Vaterschaftsanerkennung & Sorgeerklärung

Schreiben Sie uns bitte eine Mail an beistandschaften@norderstedt.de um einen Termin zu erhalten.