Transport von Cannabis zwischen Standorten derselben Anbauvereinigung anzeigen
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Volltext
Innerhalb Ihrer Anbauvereinigung können mehrere räumlich getrennte Bereiche vorhanden sein, wie zum Beispiel ein Vereinshaus in der Stadt und eine Anbaufläche im Umland.
Wenn Sie mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen verschiedenen Standorten derselben Anbauvereinigung transportieren möchten, müssen Sie dies im Voraus dem Landeslabor Schleswig-Holstein melden. Die Meldung erfolgt formlos und muss das Datum des Transports, die Start- und Zieladresse sowie die Mengen in Gramm und die Sorten des transportierten Cannabis enthalten. Außerdem sind bestimmte Transportvorschriften zu beachten.
Verfahrensablauf
Um mehr als 25 Gramm Cannabis zwischen verschiedenen Standorten Ihrer Anbauvereinigung transportieren zu können, müssen Sie den Transport beim Landeslabor Schleswig-Holstein anzeigen:
- Melden Sie den Transport schriftlich oder elektronisch spätestens einen Werktag vorher an. Geben Sie dabei alle erforderlichen Informationen an.
- Ein Mitglied der Anbauvereinigung muss den Transport begleiten. Es muss Mitgliedsausweis, Transportbescheinigung und die Erlaubnis der Anbauvereinigung mitführen.
- Schützen Sie das Cannabis während des Transports vor dem Zugriff Dritter.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).
Voraussetzungen
- Die transportierte Menge darf ein Zwölftel der jährlich erlaubten Eigenanbau und Weitergabemenge nicht überschreiten.
- Das transportierte Cannabis muss vor dem Zugriff Dritter geschützt sein.
- Der Transport muss von mindestens einem Mitglied der Anbauvereinigung begleitet werden.
- Dieses Mitglied muss dabei den Mitgliedsausweis, eine Kopie der Erlaubnis der Anbauvereinigung und eine Transportbescheinigung mitführen.
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Die Transportbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Sitzes der Anbauvereinigung
- Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person
- Datum des Transports
- Start- und Zieladresse des Transports
- Mengen in Gramm und Sorten des transportierten Cannabis
- Name und Kontaktdaten der zuständigen Behörde
Kosten
Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein