Schulwegsicherheit
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Schulwegsicherheit
Informationen zu Verkehrserziehung und Schulwegplänen
Verkehrserziehung ist der Schule mit den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK) als Teil ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrags zugewiesen. Verkehrserziehung und Schulwegsicherheit werden in Zusammenarbeit von Schulen, Eltern, Polizei, Verwaltung, Politik und weiteren Kooperationspartnern umgesetzt.
Auf Schulwegplänen sind bestimmte Gefahrenstellen in dem Einzugsgebiet der Schule zu sehen. Diese Schulwegpläne sind auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit der Polizei sowie den Kommunalbehörden zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren. Dabei sind die Erfahrungen von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern zu berücksichtigen.
Der Schulwegplan ist den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern zum Schuljahresbeginn zu erläutern und auch zum Gegenstand von Elternversammlungen zu machen. Die Schülerinnen und Schüler der Anfangsklassen sind in geeigneter Weise mit dem für sie sicheren Schulweg und den Gefahrenpunkten vertraut zu machen.
Arbeitsgruppe Schulwegsicherung in Norderstedt
In Norderstedt gibt es seit 1996 eine Arbeitsgruppe Schulwegsicherung, die an allen Norderstedter Grundschulen die Schulwege auf mögliche Unfallgefahrenpunkte überprüft. Dabei geht es darum, in Zusammenarbeit mit der Schule Unfallgefahrenpunkte wenn möglich durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen und einen Schulwegplan als Empfehlung an die Schulkinder sowie deren Eltern zu erarbeiten. Hierzu werden verschiedene Projekte mit den Schülerinnen und Schülern durchgeführt, um auch Gefahrenpunkte aus deren Sicht zu erkennen.
Mitglieder der Arbeitsgruppe sind Vertreter der Schule, der Polizei, der Verkehrsplanung, der Kinder- und Jugendkoordination, des Schulträgers, des Betriebsamtes, der Verkehrsaufsicht sowie Elternvertreter.
Aktionen zum Schulanfang
Außerdem gibt es jährlich zum Schulanfang diverse Hinweisaktionen, mit denen um Vorsicht bzw. Rücksichtnahme im Straßenverkehr geworben wird.
Beispielsweise werden in den Bezirken der zwölf Norderstedter Grundschulen nichtamtliche Verkehrsschilder an bestimmten Standorten aufgestellt. Diese zeigen in dem jeweiligen Grundschulbezirk das bei einem Malwettbewerb ausgewählte und prämierte Bild eines Kindes der Grundschule. Insgesamt stehen 60 entsprechende Schilder im Stadtgebiet.
Rechtsgrundlagen
- Runderlass »Mobilitäts- und Verkehrserziehung / Schulwegsicherung« des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft vom 09. September 2013 (inkl. Empfehlung zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung in der Schule (Beschluss der Kultusministerkonferenz - KMK vom 07.07.1972 i. d. F. vom 10.05.2012)
- Runderlass »Straßenbauliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung« des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein vom 18.07.2017