Parkausweis für Bewohner/innen
Nr. 99108001000000Bewohnerparkausweise
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Corona-Krise das Rathaus nur sehr eingeschränkt geöffnet ist.
Bitte nutzen Sie daher für die Beantragung Ihres Parkausweises folgenden Möglichkeiten:
Per Mail: Bitte senden Sie die o.g. erforderlichen Unterlagen als Scan oder Foto an die E-Mail-Adresse verkehrsaufsicht@norderstedt.de.
Per Post: Bitte senden Sie die o.g. erforderlichen Unterlagen als Kopie per Post an die unten genannte Adresse oder geben diese direkt an der Information im Rathaus ab.
Der Parkausweis und der dazugehörige Bescheid werden Ihnen dann zeitnah von der Verkehrsaufsicht zugesandt.
Danke für Ihr Verständnis.
Im Bereich Garstedt (rund um das Herold-Center) sind aufgrund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden.
Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis, den Sie auf Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde erhalten können.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer seinen Hauptwohnsitz im Bereich Garstedt hat und dort tatsächlich wohnt. Jede Bewohnerin/ Jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Bei Kennzeichenänderung ist eine neue Parkkarte zu beantragen. Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind
- im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien)
- „alter“ Parkausweis
Gebühren
- 20 € pro Ausweis (Gültigkeit für 1 Jahr ab Ausstellungsdatum)
Rechtsgrundlagen
- §§ 41, 42, 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 265
- Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO)
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