Lagepläne

Nr. 99012007000000

Aktuell - Erreichbarkeit Amt für Bauordnung und Vermessung

Amt für Bauordnung und Vermessung

Die Kolleginnen und Kollegen des Amtes für Bauordnung und Vermessung stehen Ihnen gern wie folgt zur Verfügung:

Team Bauaufsicht

Anliegen Mail Telefon
Bauaktenarchiv bauaufsicht@norderstedt.de 040 535 95 250
Bauantrag, Genehmigungsfreistellung,   Anzeige Beseitigung von Anlagen bauaufsicht@norderstedt.de

040 535 95 250

Bauaufsicht bauaufsicht@norderstedt.de

040 535 95 250

Bauberatung bauaufsicht@norderstedt.de

040 535 95 250

Baulasten, Baulastenverzeichnis,   Baulastlöschung (öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung) bauaufsicht@norderstedt.de

040 535 95 250

Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und   Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung bauaufsicht@norderstedt.de

040 535 95 250

Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) bauaufsicht@norderstedt.de

040 535 95 250

Beseitigung von (baulichen) Anlagen bauaufsicht@norderstedt.de

040 535 95 250

Fliegende Bauten bauaufsicht@norderstedt.de

040 535 95 250

Genehmigungsfreistellung bauaufsicht@norderstedt.de

040 535 95 250

Hausnummernvergabe bauaufsicht@norderstedt.de

040 535 95 250

Lagepläne bauaufsicht@norderstedt.de

040 535 95 250

Nachbarschafts-Grundstücksangelegenheiten bauaufsicht@norderstedt.de

040 535 95 250

Nutzungsänderung von Gebäuden oder   Gebäudeteilen bauaufsicht@norderstedt.de

040 535 95 250

Teilung von Grundstücken bauaufsicht@norderstedt.de

040 535 95 250

Verfahrensfreie Bauvorhaben bauaufsicht@norderstedt.de

040 535 95 250

Team Beiträge

Anliegen Mail Telefon
Anliegerbescheinigung beitraege@norderstedt.de 040 535 95 622
Erschließungsbeiträge beitraege@norderstedt.de

040 535 95 223

Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge beitraege@norderstedt.de 040 535 95 224

Volltext

Ein Lageplan basiert auf der Liegenschaftskarte. Er zeigt das Baugrundstück und benachbarte Grundstücke in einem geeigneten Maßstab und enthält zwingend weitere Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte sowie der Lageplan sind in der Bauvorlagenverordnung geregelt.

Zur Beurteilung von Bauvorhaben und Bearbeitung des Bauantrags, für die Anzeige der beabsichtigten Beseitigung oder die Genehmigungsfreistellung sind entsprechend der Bauvorlagenverordnung die erforderlichen Bauvorlagen einzureichen. Hierzu gehören ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte und ein Lageplan.

Ansprechpunkt

  • Kreise oder kreisfreien Städte
  • Amtsfreie Gemeinden und Ämter, wenn die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurde

Rechtsgrundlage(n)