Lagepläne
Nr. 99012007000000Aktuell - Erreichbarkeit Amt für Bauordnung und Vermessung
Amt für Bauordnung und Vermessung
Die Kolleginnen und Kollegen des Amtes für Bauordnung und Vermessung stehen Ihnen gern wie folgt zur Verfügung:
Team Bauaufsicht
Anliegen | Telefon | |
Bauaktenarchiv | bauaufsicht@norderstedt.de | 040 535 95 250 |
Bauantrag, Genehmigungsfreistellung, Anzeige Beseitigung von Anlagen | bauaufsicht@norderstedt.de |
040 535 95 250 |
Bauaufsicht | bauaufsicht@norderstedt.de |
040 535 95 250 |
Bauberatung | bauaufsicht@norderstedt.de |
040 535 95 250 |
Baulasten, Baulastenverzeichnis, Baulastlöschung (öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung) | bauaufsicht@norderstedt.de |
040 535 95 250 |
Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung | bauaufsicht@norderstedt.de |
040 535 95 250 |
Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) | bauaufsicht@norderstedt.de |
040 535 95 250 |
Beseitigung von (baulichen) Anlagen | bauaufsicht@norderstedt.de |
040 535 95 250 |
Fliegende Bauten | bauaufsicht@norderstedt.de |
040 535 95 250 |
Genehmigungsfreistellung | bauaufsicht@norderstedt.de |
040 535 95 250 |
Hausnummernvergabe | bauaufsicht@norderstedt.de |
040 535 95 250 |
Lagepläne | bauaufsicht@norderstedt.de |
040 535 95 250 |
Nachbarschafts-Grundstücksangelegenheiten | bauaufsicht@norderstedt.de |
040 535 95 250 |
Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen | bauaufsicht@norderstedt.de |
040 535 95 250 |
Teilung von Grundstücken | bauaufsicht@norderstedt.de |
040 535 95 250 |
Verfahrensfreie Bauvorhaben | bauaufsicht@norderstedt.de |
040 535 95 250 |
Team Beiträge
Anliegen | Telefon | |
Anliegerbescheinigung | beitraege@norderstedt.de | 040 535 95 622 |
Erschließungsbeiträge | beitraege@norderstedt.de |
040 535 95 223 |
Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge | beitraege@norderstedt.de | 040 535 95 224 |
Volltext
Ein Lageplan basiert auf der Liegenschaftskarte. Er zeigt das Baugrundstück und benachbarte Grundstücke in einem geeigneten Maßstab und enthält zwingend weitere Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte sowie der Lageplan sind in der Bauvorlagenverordnung geregelt.
Zur Beurteilung von Bauvorhaben und Bearbeitung des Bauantrags, für die Anzeige der beabsichtigten Beseitigung oder die Genehmigungsfreistellung sind entsprechend der Bauvorlagenverordnung die erforderlichen Bauvorlagen einzureichen. Hierzu gehören ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte und ein Lageplan.
Ansprechpunkt
- Kreise oder kreisfreien Städte
- Amtsfreie Gemeinden und Ämter, wenn die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurde