Löschungsbewilligung
Urheber
Volltext
Befindet sich im Grundbuch Ihres Grundstückes eine Eintragung zugunsten der Hansestadt Lübeck (z.B. ein Geh- und Fahrrecht, Leitungs- oder Vorkaufsrecht), die Sie löschen lassen wollen, können Sie beim Bereich Wirtschaft und Liegenschaften eine Löschungsbewilligung beantragen.
Verfahrensablauf
Nach Beantragung prüft der Bereich, ob das Recht für die Hansestadt Lübeck verzichtbar ist und erteilt ggf eine Löschungsbewilligung
Ansprechpunkt
Bereich Wirtschaft und Liegenschaften, Fischstr. 1-3, 23539 Lübeck,
122-2314
liegenschaften@luebeck.de,
Öffnungszeiten Mo, Di 8-14 Uhr, Do 8-16 Uhr, Fr 8-12 Uhr
Voraussetzungen
Er muss im Grundbuch eingetragener Eigentümer des belasteten Grundstücks sein.
Erforderliche Unterlagen
Keine. Es muss lediglich ein Schreiben an den Bereich Wirtschaft und Liegenschaften gerichtet werden, in dem Sie das Grundstück und das dazugehörige Grundbuch sowie die zu löschende Belastung benennen.
Kosten
Es fällt je nach Wert der Belastung ein Entgelt bzw eine Ablösesumme an