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Flächennutzungsplan

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Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen

Nr. 99012012023000

Flächennutzungsplan 2020

Spezielle Hinweise

Der derzeitig wirksame Flächennutzungsplan ist der FNP 2020  und stammt aus dem Jahre 2008. In den Flächennutzungsplan sind der Landschaftsplan (LP) und der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) integriert.Der Landschaftsplan leistet für das gesamte Stadtgebiet die planerische Aufbereitung der Belange von Natur und Landschaft sowie der naturverträglichen Naherholung, um in den FNP eingestellt, berücksichtigt und integriert zu werden.Der Verkehrsentwicklungsplan enthält Maßnahmen und Handlungskonzepte hinsichtlich des städtischen Verkehrssystems, welche durch die Stadtvertretung als Selbstbindung beschlossen werden.

Den aktuellen Flächennutzungsplan FNP 2020 inklusive Landschaftsplan und Verkehrsentwicklungsplan können Sie hier einsehen.

Der Flächennutzungsplan unterliegt laufenden Änderungen. Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, sich über die aktuellen im Verfahren befindlichen FNP-Änderungen der Stadt Norderstedt zu informieren: Bauleitpläne im Verfahren

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück überhaupt als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan (städtebaulicher Rahmenplan) der Gemeinde. Er enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen. Das können zum Beispiel sein: Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne, die die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten.

Außerdem ergibt sich eine mittelbare Betroffenheit für die Bürger bei Genehmigungen von Vorhaben im "Außenbereich" gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB), weil hier einem Bauvorhaben in der Regel einer oder mehrere öffentliche Belange entgegenstehen.

An wen muss ich mich wenden?

An die für den Bebauungplan zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

  • §§ 5 - 7 Baugesetzbuch (BauGB),
  • Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung (BauNVO).