Abschluss eines Lagervertrages von Butter beantragen
Nr. 99078028185000Volltext
Die Europäische Union (EU) kann landwirtschaftliche Marktpreise stützen, indem sie Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Butter gewährt. Das kann Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer in Krisen des Milchsektors unterstützen.
Erst wenn die EU-Kommission eine entsprechende Marktordnungsmaßnahme veröffentlicht, können Sie als Händlerin, Händler oder Herstellbetrieb von Butter bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung beantragen. Die Lagerung über vertraglich vereinbarte Zeiträume entlastet die Märkte und stabilisiert die Preise.
Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Verfahrensablauf
Zunächst muss die Europäische Union während einer Milchkrise eine entsprechende Hilfsmaßnahme starten und dazu eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen. Anschließend können Sie den Abschluss eines Lagervertrags zur privaten Lagerhaltung von Butter online, per E-Mail oder Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Private Lagerhaltung online beantragen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag wird freigeschaltet, sobald die Bekanntmachung veröffentlicht wird.
- Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die BLE senden.
- Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
-
Die BLE sendet Ihnen
- einen Lagervertrag oder
- eine Ablehnung.
Private Lagerhaltung per E-Mail oder Post beantragen:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BLE herunter. Hinweis: Es gibt nur dann Formulare auf der Internetseite der BLE, wenn es eine Bekanntmachung der EU gibt.
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Post an die BLE.
- Die BLE prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
-
Die BLE sendet Ihnen
- einen Lagervertrag oder
- eine Ablehnung.
Nach Ablauf der vertraglichen Lagerzeit können Sie einen Antrag auf Gewährung der Beihilfe stellen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für den Abschluss eines Lagervertrags für Butter können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
-
Welche weiteren Unterlagen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gegebenenfalls von Ihnen benötigt, können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Die Antragsfristen finden Sie in der Bekanntmachung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)