Sonderpädagogische Förderung (Schule / Förderzentrum)
Nr. 99088005034000Volltext
Schüler/innen haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn sie aufgrund einer Behinderung, ihrer Entwicklung oder einer chronischen Krankheit nur mit besonderer Hilfe am Unterricht einer Grundschule, einer weiterführenden allgemein bildenden Schule oder einer berufsbildenden Schule teilnehmen können und sonstige Förderung nicht ausreichend ist.
Ihre sonderpädagogische Förderung erfolgt in Schleswig-Holstein nach Art ihrer Beeinträchtigung in einem oder mehreren Förderschwerpunkten:
- Lernen,
- Sprache,
- Emotionale und soziale Entwicklung,
- Geistige Entwicklung,
- Körperliche Entwicklung,
- Hören
- Sehen,
- Autismus,
- Unterricht kranker SchülerInnen.
Die Förderung erfolgt bei Bedarf durch Sonderschullehrkräfte von rund 100 Förderzentren aus allen allgemein bildenden Schulen, allen Altersgruppen und allen Förderschwerpunkten. In den Förderschwerpunkten Sprache, Hören und Sehen erfolgt die Förderung auch im vorschulischen Bereich.
Sollte die Schülerin/der Schüler auch mit diesen Hilfen nicht ausreichend gefördert werden können, so wechselt sie/er er in das Förderzentrum, um dort befristet oder längerfristig gefördert zu werden.
Ansprechpunkt
An Ihre Schule. Diese gibt Ihnen Auskunft über das für Sie in Frage kommende Förderzentrum.
Erforderliche Unterlagen
- Ärztliche Befundberichte, sofern vorhanden, und
- gegebenenfalls vorhandene Gutachten.
Kosten
Keine
Frist
Keine
Rechtsgrundlage(n)
- Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
- Landesverordnung über die sonderpädagogische Förderung (SoFVO).
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema "Sonderpädagogische Förderung" finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".