Haushalt der Stadt Norderstedt, Beteiligungen und Controlling
Haushalt
Allgemeine Informationen zu Haushalt
Der Haushalt (Haushaltssatzung und Haushaltsplan) legt für ein Jahr fest, welche Aufwendungen und Auszahlungen die Verwaltung leisten darf und durch welche Erträge bzw. Einzahlungen sie gedeckt werden sollen. In Norderstedt wird in der Regel ein sogenannter Doppelhaushalt für zwei aufeinanderfolgende Jahre erlassen.
Der Haushalt ist nach kommunalen Produkten strukturiert, die zu Teilplänen zusammengefasst werden. Er besteht aus Ergebnis- und Finanzinformationen, die für jeden Teilplan separat und für die Verwaltung insgesamt geplant werden.
In den Ergebnisplänen sind, analog einer Gewinn- und Verlustrechnung, die erfolgswirksamen Aufwendungen und Erträge geplant. In den Finanzplänen werden alle Finanzströme gegliedert nach Zahlungen aus Verwaltungstätigkeit und investiven Zahlungen aufgeführt. Dieser Plan erinnert an eine Cash-Flow-Rechnung. Alle Erträge und Aufwendungen des Haushalts sollten mindestens ausgeglichen sein.
Interaktive Haushaltsdarstellung
Über diesen Link gelangen Sie zu einer anschaulichen und interaktiven Darstellung des Haushalts.
2. Nachtragshaushalt 2022/2023
Haushaltssatzung
Am Anfang des Haushaltsplanes steht die Haushaltssatzung.
Die wesentlichen Inhalte sind:
• die Gesamtbeträge der voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen,
• die Höhe der Kreditaufnahmen,
• die Aufträge für mehrjährige Baumaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen),
• die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer
• die Gesamtzahl der Stellen
Sie wird von der Stadtvertretung beschlossen und gilt ab dem 01.01. des betreffenden Haushaltsjahres für jeweils 12 Monate. (Näheres in § 77 Gemeindeordnung (GO)
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan setzt sich zusammen aus dem Vorbericht, dem Haushaltsquerschnitt, dem Gesamtplan inkl. Erläuterungen, dem Stellenplan sowie den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe und der städtischen Gesellschaften.
Der Vorbericht beinhaltet im allgemeinen Teil Angaben zur Gründung, Lage und Bevölkerung sowie zur wirtschaftlichen Struktur der Stadt. Der finanzwirtschaftliche Teil informiert über die Vermögens- und Schuldensituation, Rücklagen, Verpflichtungsermächtigungen, Bürgschaften und Beteiligungen.
Die Teilpläne wurden im Haushalt der Stadt Norderstedt zu Fachbereichsbudgets zusammengefasst. So gehören zum Beispiel die Teilpläne 12600, 12700 und 12800 zum Budget „3700 Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“. Das Ziel der Budgetierung liegt vor allem darin, Kosten einzusparen. Dies soll durch die Verkürzung von Entscheidungsprozessen, die Delegation von Verantwortung sowie die Förderung des Kostenbewusstseins und eine dadurch erhöhte Motivation der Beschäftigten bewirkt werden.
Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Finanzsteuerung gern unter der unten angegebenen Anschrift zur Verfügung.
Jahresabschlüsse / Wirtschaftspläne der Beteiligungen
- PDF-Datei: 7 MB
- PDF-Datei: 3 MB
- PDF-Datei: 2.2 MB
- PDF-Datei: 1.5 MB
- PDF-Datei: 316 kB
- PDF-Datei: 556 kB
- PDF-Datei: 566 kB
- PDF-Datei: 1.8 MB
- PDF-Datei: 319 kB
- PDF-Datei: 1.5 MB
- PDF-Datei: 2.3 MB
- PDF-Datei: 897 kB
Beteiligungsbericht
Hier erhalten Sie den aktuellen Beteiligungsbericht für das Jahr 2023 der Stadt Norderstedt
Weitere Dokumente erhalten Sie in der Randspalte.
Archiv
- PDF-Datei: 858 kB
- PDF-Datei: 1.3 MB
- PDF-Datei: 1.2 MB
- PDF-Datei: 1.3 MB
- PDF-Datei: 1.3 MB
- PDF-Datei: 1.4 MB
- PDF-Datei: 1.1 MB
- PDF-Datei: 1.1 MB
- PDF-Datei: 1.1 MB
- PDF-Datei: 1.1 MB
Beihilfen
- PDF-Datei: 1.9 MB
- PDF-Datei: 1.5 MB
- PDF-Datei: 1.4 MB
- PDF-Datei: 2.3 MB
- PDF-Datei: 61 kB
Allgemeine Informationen zu Haushalt
Allgemeine Informationen zu Haushalt
Der Haushalt (Haushaltssatzung und Haushaltsplan) legt für ein Jahr fest, welche Aufwendungen und Auszahlungen die Verwaltung leisten darf und durch welche Erträge bzw. Einzahlungen sie gedeckt werden sollen. In Norderstedt wird in der Regel ein sogenannter Doppelhaushalt für zwei aufeinanderfolgende Jahre erlassen.
Der Haushalt ist nach kommunalen Produkten strukturiert, die zu Teilplänen zusammengefasst werden. Er besteht aus Ergebnis- und Finanzinformationen, die für jeden Teilplan separat und für die Verwaltung insgesamt geplant werden.
In den Ergebnisplänen sind, analog einer Gewinn- und Verlustrechnung, die erfolgswirksamen Aufwendungen und Erträge geplant. In den Finanzplänen werden alle Finanzströme gegliedert nach Zahlungen aus Verwaltungstätigkeit und investiven Zahlungen aufgeführt. Dieser Plan erinnert an eine Cash-Flow-Rechnung. Alle Erträge und Aufwendungen des Haushalts sollten mindestens ausgeglichen sein.
Haushaltsplan
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan setzt sich zusammen aus dem Vorbericht, dem Haushaltsquerschnitt, dem Gesamtplan inkl. Erläuterungen, dem Stellenplan sowie den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe und der städtischen Gesellschaften.
Der Vorbericht beinhaltet im allgemeinen Teil Angaben zur Gründung, Lage und Bevölkerung sowie zur wirtschaftlichen Struktur der Stadt. Der finanzwirtschaftliche Teil informiert über die Vermögens- und Schuldensituation, Rücklagen, Verpflichtungsermächtigungen, Bürgschaften und Beteiligungen.
Die Teilpläne wurden im Haushalt der Stadt Norderstedt zu Fachbereichsbudgets zusammengefasst. So gehören zum Beispiel die Teilpläne 12600, 12700 und 12800 zum Budget „3700 Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“. Das Ziel der Budgetierung liegt vor allem darin, Kosten einzusparen. Dies soll durch die Verkürzung von Entscheidungsprozessen, die Delegation von Verantwortung sowie die Förderung des Kostenbewusstseins und eine dadurch erhöhte Motivation der Beschäftigten bewirkt werden.
Für Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Finanzsteuerung gern unter der unten angegebenen Anschrift zur Verfügung.
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
Am Anfang des Haushaltsplanes steht die Haushaltssatzung.
Die wesentlichen Inhalte sind:
• die Gesamtbeträge der voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen, Ein- und Auszahlungen,
• die Höhe der Kreditaufnahmen,
• die Aufträge für mehrjährige Baumaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen),
• die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer
• die Gesamtzahl der Stellen
Sie wird von der Stadtvertretung beschlossen und gilt ab dem 01.01. des betreffenden Haushaltsjahres für jeweils 12 Monate. (Näheres in § 77 Gemeindeordnung (GO)
Interaktive Haushaltsdarstellung
Über diesen Link gelangen Sie zu einer anschaulichen und interaktiven Darstellung des Haushalts.
2. Nachtragshaushalt 2022/2023