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Einsicht in Bauakten beantragen

Nr. 99077015000000

Volltext

Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente enthalten.

Ansprechpunkt

  • Kreise oder kreisfreien Städte 
  • Gemeinden und Ämter, sofern die  Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden

Erforderliche Unterlagen

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis (in der Regel nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form

  • eines Grundbuchauszuges,
  • eines Kaufvertrages,
  • eines Erbscheines oder
  • eines Grundsteuerbescheides.

Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten erforderlich werden.

Rechtsgrundlage(n)

Welche Gebühren fallen an?

Eine Grundgebühr von 8,00 -24,00 € je Adresse

Für Scans oder Kopien zusätzlich:

0,50 € je Seite bis A3

6,00 € je Plan 

Hinweise (Besonderheiten)

Neben dem persönlichen Anspruch auf Akteneinsicht haben Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten grundsätzlich die Beteiligten.

Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten anfallen.

weitere Informationen

Zur Verbesserung unseres Services, möchten wir auf Wunsch unserer Kunden Akteneinsichten auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten anbieten.

Daher werden wir Bauakteneinsichten künftig ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache durchführen. 

Um einen guten Ablauf zu gewährleisten bitten wir Sie, Ihren Wunschtermin rechtzeitig telefonisch bei Frau Freytag unter der Telefonnummer 040/53595250 oder per E - Mail unter Bauaufsicht@norderstedt.de abzustimmen.