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Bürgerservice von A-Z

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Einschulung

Nr. 99088003034000

Leistungsbeschreibung

Mit Beginn eines Schuljahres werden alle dann neu schulpflichtigen Kinder eingeschult, das heißt in eine Schule aufgenommen. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern eingeschult werden.

Aus gesundheitlichen Gründen können Kinder für eine im jeweiligen Einzelfall zu bestimmende Dauer vom Schulbesuch beurlaubt werden - dies kommt zum Beispiel bei zu früh geborenen Kindern, deren errechneter Geburtstermin nach dem Schulpflicht-Datum gelegen hätte, in Frage.

Die Termine für die Anmeldungen der Schulanfänger erfahren die Eltern aus der Presse oder durch die für sie zuständige Grundschule in ihrem Wohnbezirk.

Verfahrensablauf:
Die Grundschule erfragt bei der Anmeldung die Personalien des Kindes und Angaben, die für den Schulalltag wichtig sind. Es folgt eine Einschulungsuntersuchung sowie ein Einschulungsgespräch in der Regel zwischen der Schulleitung und dem Kind. Dabei wird auch festgestellt, ob die Deutschkenntnisse ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können. Ist dies nicht der Fall, wird das Kind verpflichtet, vor der Einschulung an einem Sprachförderkurs teilzunehmen.

An wen muss ich mich wenden?

An die örtlich zuständige Grundschule.

Sollte es Ihr Wunsch sein, dass Ihr Kind eine andere Grundschule, als die örtlich zuständige besucht, so erklären Sie im Rahmen der dortigen Anmeldung, an welcher Schule Ihr Kind eingeschult werden soll. Sofern die von Ihnen ausgewählte Schule noch Aufnahmekapazitäten besitzen sollte, regeln die beiden betroffenen Schulen das Verfahren untereinander und setzen sich anschließend mit Ihnen in Verbindung.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erteilt die Schulleiterin/der Schulleiter der jeweiligen Schule (unter anderem zu Aufnahmemöglichkeiten, Aufnahmebedingungen).