Einbürgerung beantragen
Nr. 99099002012000Volltext
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie dann auch einen deutschen Pass und dürfen sich außerdem unbegrenzt in Deutschland aufhalten.
Ihre bisherige Staatsangehörigkeit dürfen Sie behalten.
Teaser
Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden und die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Ansprechpunkt
Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte
Kosten
- Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
- für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro
Rechtsgrundlage(n)
§ 8ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG