Sprungziele
Inhalt

Bürgerservice von A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Einbürgerung beantragen

Nr. 99099002012000

Volltext

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie dann auch einen deutschen Pass und dürfen sich außerdem unbegrenzt in Deutschland aufhalten.

Ihre bisherige Staatsangehörigkeit dürfen Sie behalten.

Teaser

Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden und die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Ansprechpunkt

Einbürgerungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

Kosten

  • Einbürgerungsgebühr: 255,00 Euro,
  • für miteinzubürgernde minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte: 51,00 Euro

Rechtsgrundlage(n)

§ 8ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal