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Ehefähigkeitszeugnis

Nr. 99059002012000

Ehefähigkeitszeugnis

Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt, wenn beide Verlobte von Geburt an deutsch sind und nicht im Ausland geboren wurden:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (sofern nicht in Norderstedt wohnhaft),
  • aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters (keine Geburtsurkunde, erhalten Sie bei Ihrem Geburtenstandesamt)
  • aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters / aktuelle Eheurkunde, bei Vorverheirateten (sofern die Ehe nicht in Norderstedt geschlossen wurde)
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder

Wenn die Geburt oder die Eheschließung eines Verlobten im Ausland erfolgt ist, muss eine individuelle Beratung über die notwendigen Unterlagen erfolgen.

Senden Sie uns diesen Fragebogen gerne ausgefüllt per Mail, damit wir Ihnen daraufhin eine detaillierte Checkliste über die nötigen Unterlagen zukommen lassen können. 

Für ausländische Staatsangehörige wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem jeweiligen Heimatland ausgestellt.