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Anliegerbescheinigung beantragen

Nr. 99012003000000

Leistungsbeschreibung

 

Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen über öffentliche Lasten (Straßenausbaubeiträge), das heißt eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungsleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg (Zugang des Grundstücks zu einer öffentlichen Straße).

Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

Dabei kommen folgende Abgaben beziehungsweise Beiträge in Betracht:

  • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), einschließlich Leistungen der Erweiterung und Verbesserung der Erschließungsanlagen,
  • Schmutzwasserbeiträge § 8 KAG

An wen muss ich mich wenden?

die zuständige Gemeinde

Unterlagen Anliegerbescheinigung

 

  • Formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes, genaue Flurstücksbezeichnung
  • Evtl. Vollmacht des Grundstückseigentümers

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Rechtsgrundlage

  • Baugesetzbuch (BauGB),
  • § 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG).

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