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Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

Nr. 99001002004000

Leistungsbeschreibung

Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).

Rechtsgrundlage

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Zuständig in Norderstedt für die Abfallentsorgung ist das Betriebsamt.

 Ihre Ansprechpartner bei Fragen zum Thema Abfall:

Privathaushalte: 040 53595-800

Gewerbebetriebe: 040 53595-801

E-Mail: betriebsamt@norderstedt.de

Weiter Informationen erhalten Sie unter: www.betriebsamt-norderstedt.de