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Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wurde die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt der Eheanmeldung begründet, ist von den Lebenspartnern eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister vor-zulegen. Neben dem Personenstand (Nachweis der bestehenden Lebenspartnerschaft durch öffentliche Urkunde) sind die Identität, die Staatsangehörigkeit, der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt und die Geschäftsfähigkeit nachzuweisen. Im Übrigen ist die Namensführung im Hinblick auf die Beurkundung im Eheregister zu prüfen.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Durchführung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe im Standesamt werden keine Gebühren erhoben.

Gebühren entstehen für die Ausstellung von Urkunden, bei der Durchführung der Umwandlung außerhalb der Öffnungszeiten und/oder außerhalb der Räumlichkeiten des Standesamtes sowie für namensrechtliche Erklärungen

Zuständige Stelle

Die Lebenspartner können die Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft (Eheschließung) bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Lebenspartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, anmelden (§ 12 Absatz 1 PStG) und einen Termin für die Abgabe der Erklärungen vereinbaren. Für die Umwandlung (Eheschließung) selbst ist gemäß § 11 PStG jedes deutsche Standesamt zuständig.