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Luftbelastungen und ihre Überwachung

Viele Schadstoffe werden über die Luft verbreitet. Abhängig von der Konzentration am Ort der Einwirkung (Immission) kann es zu Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt kommen. Deshalb ist eine Überwachung der Luftqualität nach der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emmissionshöchstmengen (39. BImSchV) erforderlich.

Diese Aufgabe ist gesetzlich geregelt und wird von den zuständigen Einrichtungen auf Landes- bzw. Bundesebene durchgeführt. Für Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Landwirschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) zuständig. Die "Lufthygienische Überwachung" im LLUR betreibt für die Untersuchung der Luftschadstoffbelastung die Messstationen in Schleswig-Holstein. Für die Luftschadstoffe der 39.BImSchV sind Grenzwerte für die maximal zulässige Belastung festgelegt. Werden diese Grenzwerte überschritten, ist von den zuständigen Landes- bzw. Kommunalbehörden durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Luftschadstoffbelastung reduziert und eine mögliche gesundheitliche Gefährdung verringert bzw. ausgeschlossen wird. In den Luftmessstationen der Länder und des Bundes werden u.a. folgende Luftschadstoffe gemessen: Benzol, Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon.

Ozonmessung in Norderstedt

In den Herbst- bzw. Wintermonaten liegen die Ozonwerte weit unterhalb des Richtwertes der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Höhe von von 120 µg Ozon / m3 Luft. Ab dann müssen insbesondere Kleinkinder und Kranke mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen rechnen.
Ab einem Ozongehalt von 180 µg/m3 in der Außenluft wird der Warnwert überschritten. Ab dann sollten sportliche Ausdauerleistungen im Freien, wie z.B. anstrengende Lauf- und Radsportarten, ganz vermieden oder auf die Zeiten verlagert werden, in denen erfahrungsgemäß die Ozonbelastung der Außenluft gering ist. 

Das sind etwa die frühen Morgenstunden bis ca. 9:00 Uhr. Ozonempfindlich reagierenden Personen wird allerdings empfohlen, bei derartigen Ozonkonzentrationen den Aufenthalt im Freien einzuschränken. Dieser Warnwert ist rechtlich in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionschutzgesetz (39. BImSchV) bzw. der EU-Luftqualitätsrichtlinie verankert.



Ergebnisse Ozonmessung Norderstedt
 
Ozonmessungen werden - mit einigen zeitlichen Unterbrechungen - seit 1993 durch die Stadt Norderstedt an unterschiedlichen Standorten durchgeführt. Seit 2001 befindet sich die Ozonmessstation auf dem Gelände der KITA Forstweg. Im Rahmen der Ozonmessung werden Halbstundenmittelwerte gebildet und zur Ozonanzeigetafel übermittelt. Im Tagesablauf einer Ozonmessung entstehen auf diese Weise 48 Datensätze. In der nachfolgenden Tabelle werden die Anzahl der Tage mit Überschreitung des Zielwertes der 39. BImSchV in Höhe von 120 µg/m3 bzw. mit Überschreitung des Infomationsschwellenwertes der 39. BImSchV in Höhe von 180 µg/m3 aufgeführt. Im Jahr 2008 konnten aus technischen Gründen keine Ozonmessungen durchgeführt werden.
ie aktuellen Halbstundenwerte der Ozonkonzen­tration werden auf der Anzeigentafel auf dem Mittelstreifen der Rathausallee angezeigt.


Luftschadstoffmessung

Die lufthygienische Überwachung des Landes Schleswig-Holstein betreibt landesweit ortsfeste Messstationen zur Überwachung und Beurteilung der Luftqualität. Eine davon steht (wieder) in Norderstedt, an der Ohechaussee. Damit können automatisch und kontinuierlich mit einem sammelnden Verfahren die Luftbelastung und atmosphärische Stoffeinträge ermittelt werden. Ergänzend werden zeitweise auch sogenannte Passivsammler eingesetzt, um einen größeren Flächendeckungsgrad bei den Schadstoffmessungen an Belastungsschwerpunkten zu erreichen. Passivsammler wurden auch zur Erfassung der verkehrsbedingten Luftbelastung in Norderstedt eingesetzt, bevor die ortsfeste Messstation im Jahr 2006 an der Ohechaussee installiert wurde.In der ortsfesten Luftmessstation an der Ohechaussee wird zur  Zeit nur noch Stickstoffdioxid (NO2) gemessen, da hier bereits in der Vergangenheit mehrfach der entsprechende Grenzwert in Höhe von 40 µg/m3 (Jahresmittelwert) überschritten wurde. Überschreitungen sind ab 2011 nicht mehr zulässig. Um dies zu kontrollieren und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einzuleiten, werden die Messungen von NO2 fortgeführt. Aktuelle Messergebnisse dieser Station und die Entwicklung in den Vorjahren hat die LÜSH im Internet veröffentlicht. Die Messung der Luftschadstoffe Benzol und Feinstaub wurde eingestellt, weil für diese Schadstoffe eine Überschreitung der entsprechenden Grenzwerte in der Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu erwarten ist. 

Luftreinhaltung

Die Richtlinie 2008/50EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (RL 2008-50-EG Luft) sieht eine regelmäßige Überwachung der Luftqualität vor. Bei Überschreiten gewisser Grenzen von wichtigen Luftschadstoffen sind Gegenmaßnahmen erforderlich.Diese Aufgabe nimmt das Land Schleswig-Holstein wahr. Messungen der LÜSH ergaben in den Jahren 2011 und 2012 an der Ohechaussee für Stickstoffdioxid Jahresmittelwerte von 44 bzw. 43 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft (µg/m³). Damit hat sich der Trend der Messungen bestätigt, dass der Grenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 40 μg/m³  überschritten ist. Dieser ist seit dem 1. Januar 2010 einzuhalten.  
Damit besteht gemäß § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Verpflichtung zur Aufstellung eines  Luftreinhalteplans. Der Luftreinhalteplan muss geeignete Maßnahmen aufführen, um den Zeitraum einer Nichteinhaltung so kurz wie möglich zu halten. Die Zuständigkeit für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen liegt in Schleswig-Holstein beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR).

Die Messberichte zu den  aktuellen Messwerten der Messstandorte können Sie dem nebenstehenden Link entnehmen.